Ihr Anerkennungsverfahren als Dolmetscher/in (staatlich geprüft)
in Schreinerbauer, Bayern
- Der Beruf Dolmetscher/in (staatlich geprüft) ist in Bayern nicht reglementiert.
- Sie können einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation stellen.
- Die Anerkennung hat viele Vorteile.
- Es gibt auch Möglichkeiten, ohne Anerkennung in Deutschland zu arbeiten. Dies finden Sie unter „Meine weiteren Möglichkeiten".
Kurzinfos
Dieses Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.
Deutschkenntnisse sind Teil Ihrer Berufsqualifikation. Sie müssen sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen. Sie müssen auch Ihre Kenntnisse für die Sprache(n) nachweisen, in die Sie übersetzen möchten.
- Spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Antrages bei der zuständigen Stelle: Die zuständige Stelle informiert Sie über den Eingang der Dokumente. Sie teilt Ihnen mit, falls Dokumente fehlen. Das Verfahren startet, wenn die Dokumente vollständig sind.
- Nach spätestens 3 Monaten: Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle das Verfahren verlängern.
- Sie müssen für das Verfahren Geld bezahlen. Die zuständige Stelle teilt Ihnen die genauen Kosten mit.
- Vielleicht weitere Kosten, z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Anpassungsqualifizierungen
Vielleicht können auch Kosten erstattet werden. Es gibt z. B. eine finanzielle Förderung. Diese beantragen Sie, wenn Sie in Deutschland leben und bevor Sie den Antrag stellen.
Dokumente für meinen Antrag
Antragsformular von der zuständigen Stelle
Wenn es kein Antragsformular gibt: ein formloser Antrag
Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis)
Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
Lebenslauf
Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (z. B. Zeugnisse, Berufsurkunde)
Nachweis Ihrer Berufserfahrung in Ihrem Beruf (z. B. Arbeitszeugnisse)
Nachweise Ihrer sonstigen Qualifikationen (z. B. berufliche Weiterbildungen, Seminare)
Nachweis der Arbeitsabsicht: Sie müssen vielleicht nachweisen, dass Sie in Deutschland arbeiten wollen.
Auskunft über einen bereits gestellten Antrag auf Anerkennung. Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
Sie haben nicht mehr alle notwendigen Dokumente für den Antrag? Sie können Ihre Berufsqualifikation z. B. durch ein Fachgespräch oder eine Arbeitsprobe nachweisen. Das nennt man Qualifikationsanalyse.
Reichen Sie Kopien von Ihren Dokumenten ein.
Sie müssen Ihre Dokumente zusätzlich in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer machen. Die Übersetzerinnen und Übersetzer müssen in Deutschland oder in einem Staat der EU öffentlich bestellt oder ermächtigt sein.
Meine Schritte zur Anerkennung
Sie können auch einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht in Deutschland leben.
- Sie können den Antrag mit der Post an die zuständige Stelle schicken. Versenden Sie keine Originale!
- Vielleicht können Sie den Antrag als E-Mail verschicken. Fragen Sie vorher Ihre zuständige Stelle. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die beglaubigten Kopien vorlegen.
- Manchmal können Sie den Antrag online stellen. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die beglaubigten Kopien vorlegen. Nutzen Sie für den Online-Antrag das Internetportal von dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten. Sie verlassen dann unsere Informationsseite: Zum Internetportal Bayern
Die zuständige Stelle bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle macht eine Gleichwertigkeitsprüfung: Sie vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Dabei berücksichtigt die zuständige Stelle Ihre Berufserfahrung, weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen.
Das Anerkennungsverfahren dauert höchstens 3 Monate. Am Ende sendet die zuständige Stelle Ihnen einen Bescheid mit dem Ergebnis.
Ergebnis: Anerkennung
Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind gleichwertig. Sie erfüllen auch alle weiteren Voraussetzungen. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt. Sie haben beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation.
Ergebnis: Teilweise Anerkennung
Ein Teil Ihrer Berufsqualifikation ist gleichwertig. Bei einem anderen Teil gibt es wesentliche Unterschiede. Diese Unterschiede können Sie nicht mit Ihrer Berufserfahrung und anderen Kenntnissen in dem Beruf ausgleichen. Sie bekommen einen Bescheid, der Ihre Berufsqualifikation und die wesentlichen Unterschiede genau beschreibt. In den meisten Fällen können Sie eine Anpassungsqualifizierung machen und danach einen Folgeantrag stellen.
Ergebnis: Keine Anerkennung
Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind in keinem Bereich gleichwertig. Die Unterschiede sind zu groß. Sie erhalten keine Anerkennung.
Sie können gegen die Entscheidung von der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit einer Beratungsstelle, bevor Sie widersprechen oder klagen.
Arbeiten ohne Anerkennung oder mit teilweiser Anerkennung
Leben Sie schon in Deutschland und dürfen in Deutschland arbeiten? Dann können Sie in dem Beruf ohne Anerkennung arbeiten.
Sie leben noch nicht in Deutschland? Auch für Sie gibt es Möglichkeiten, ohne Anerkennung in Deutschland zu arbeiten. Dies finden Sie unter „Meine weiteren Möglichkeiten".
Bei einer teilweisen Anerkennung können Sie eine Anpassungsqualifizierung machen. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Dann können Sie einen Folgeantrag auf Anerkennung stellen. Diesen geben Sie mit der Bescheinigung und Ihren anderen Dokumenten bei der zuständigen Stelle ab. Wenn die Berufsqualifikation dann gleichwertig ist, bekommen Sie die Anerkennung.
Für die Anpassungsqualifizierung dürfen Sie nach Deutschland einreisen. Bitte lassen Sie sich bei Fragen zur Einreise beraten, z. B. bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland.
Auch eine teilweise Anerkennung hat Vorteile: Durch die Erläuterungen in Ihrem Bescheid können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Ihre Berufsqualifikation besser verstehen. Eine teilweise Anerkennung hilft Ihnen auch, wenn Sie z. B. eine Weiterbildung machen wollen.
Staatliche Prüfung
Sie können vielleicht direkt eine staatliche Prüfung als Dolmetscherin oder als Übersetzer ablegen. Ihre zuständige Stelle informiert Sie.
Meine weiteren Möglichkeiten
Sie brauchen die Anerkennung, damit Sie in Deutschland arbeiten können? Sie können die Anerkennung auch nach Ihrer Einreise beantragen. Dafür brauchen Sie eine Anerkennungspartnerschaft mit Ihrem künftigen Arbeitgeber in Deutschland.
Für eine Anerkennungspartnerschaft gelten diese Voraussetzungen:
- Sie haben eine mindestens 2-jährige Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen.
- Ihr Abschluss ist im Ausbildungsland staatlich anerkannt. Das bestätigt Ihnen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
- Sie brauchen Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie haben einen Arbeitgeber gefunden.
Sie können vielleicht auch ohne Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten:
- Das geht z.B. mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung. Wichtig ist auch: Wieviel werden Sie verdienen? Haben Sie einen Arbeitsvertrag? Sprechen Sie Deutsch und wie alt sind Sie? Wir empfehlen Ihnen: Machen Sie hier den Quick-Check. Dann finden Sie alle Informationen: Make-it-in-Germany.com.
- Das geht z.B. mit einem Hochschulabschluss: Finden Sie heraus, ob er mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Es gibt zwei Wege, das zu prüfen.
- anabin-Datenbank: In der Datenbank finden Sie Hochschulen. Ihre Hochschule muss dort anerkannt (H+) sein. UND Ihr Hochschulabschluss muss als gleichwertig bewertet sein. Dann heißt das: Ihr Abschluss ist mit einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig. Speichern Sie eine PDF. Das ist ein Nachweis. Weitere Informationen und eine Anleitung finden Sie auf Make-it-in-Germany.com.
- Zeugnisbewertung: Ihre Hochschule oder Ihr Abschluss sind nicht in anabin? Dann können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eine individuelle Zeugnisbewertung beantragen. Die Zeugnisbewertung ist ein Dokument, das die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss bestätigt.
Sie möchten als Dolmetscherin oder Dolmetscher an einem Gericht oder für eine Behörde arbeiten? Das ist ein besonderes Verfahren. Informationen finden Sie hier:
Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie zwischen 2 Verfahren zur beruflichen Anerkennung wählen:
- Sie stellen einen Antrag auf das hier beschriebene Verfahren.
- Sie stellen einen Antrag auf das Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (§ 10 BVFG).
Das können Sie entscheiden. Ihre zuständige Stelle berät Sie.
- Sie haben noch Fragen? Sie brauchen Hilfe bei der Antragstellung? Lassen Sie sich beraten! Ihre Beratungsstelle finden Sie einen Schritt zuvor unter Beratungsangebot.
- Sie haben Fragen zur Einreise oder zum Aufenthalt in Deutschland? Mehr Informationen bekommen Sie auf Make-it-in-Germany.com.
Weitere Informationen
Grundlage für die deutschen Berufsqualifikationen sind die jeweiligen Fachschulordnungen oder Berufsfachschulordnungen der Bundesländer.
Für die Anerkennung gilt das BQFG des Bundeslandes:
Die zuständige Stelle
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Frau OStRin Verena Weisel
Referat VI.6Postanschrift
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80327 München
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Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen zum Anerkennungsverfahren. Oder ist Ihnen aufgefallen, dass eine Information verbessert werden kann? Dann schreiben Sie uns.