Für manche Berufe ist die Anerkennung notwendig. Die Arbeit in diesen Berufen ist ohne Anerkennung nicht möglich. Wichtig ist auch: Wollen Sie zum Arbeiten nach Deutschland einreisen? Dann brauchen Sie vielleicht auch die Anerkennung. Die Anerkennung ist ein Verfahren. Für jedes Anerkennungsverfahren gibt es eine zuständige Stelle, z. B. eine Behörde. Diese zuständige Stelle prüft im Verfahren: Ist die Berufsqualifikation gleichwertig mit dem deutschen Beruf?
*Mitgliedstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
**Staaten des Vereinigten Königreiches sind: England, Wales, Schottland, Nordirland.
Ihr Beruf ist in Deutschland reglementiert. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/-mann“ ist geschützt. Die Anerkennung ist notwendig, damit Sie mit dieser Berufsbezeichnung in Deutschland arbeiten können. Sie dürfen aber auch ohne Anerkennung arbeiten. Dann dürfen Sie aber nicht die deutsche Berufsbezeichnung führen.
Für die Arbeit in Ihrem Beruf brauchen Sie keine Zeugnisbewertung.
Sie können ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Der Beruf ist in Deutschland nicht reglementiert.
Ihr Beruf ist in Deutschland reglementiert. Ohne Anerkennung dürfen Sie in Deutschland nicht in diesem Beruf arbeiten.
Ihr Beruf ist in den meisten Bundesländern in Deutschland reglementiert. In diesen Bundesländern brauchen Sie die Anerkennung. Ohne Anerkennung dürfen Sie dort nicht in diesem Beruf arbeiten.
Ihr Beruf ist in den meisten Bundesländern in Deutschland reglementiert. In diesen Bundesländern brauchen Sie die Anerkennung. Ohne Anerkennung dürfen Sie dort nicht in diesem Beruf arbeiten. Die Anerkennung kann für Sie auch notwendig sein, wenn Sie zum Arbeiten nach Deutschland kommen möchten. Mit der Anerkennung können Sie ein Visum und eine Arbeitserlaubnis für Deutschland bekommen.
Ihr Beruf ist in den meisten Bundesländern in Deutschland reglementiert. In diesen Bundesländern brauchen Sie die Anerkennung. Ohne Anerkennung dürfen Sie dort nicht in diesem Beruf arbeiten.
Die Frage können wir hier nicht eindeutig beantworten. Für eine Antwort muss Ihr individueller Aufenthaltsstatus bekannt sein. Ihr Beruf ist nicht reglementiert. In manchen Fällen ist die Anerkennung trotzdem notwendig.
Die Frage können wir hier nicht eindeutig beantworten. Für eine Antwort muss Ihr individueller Aufenthaltsstatus bekannt sein. Ihr Beruf ist nicht reglementiert. In manchen Fällen ist die Zeugnisbewertung aber trotzdem notwendig.
Die Anerkennung ist für Sie notwendig, wenn Sie zum Arbeiten nach Deutschland kommen möchten. Mit der Anerkennung können Sie ein Visum und eine Arbeitserlaubnis für Deutschland bekommen.
Die Zeugnisbewertung ist für Sie wahrscheinlich notwendig, wenn Sie zum Arbeiten nach Deutschland kommen möchten. Mit der Zeugnisbewertung können Sie in bestimmten Fällen ein Visum und eine Arbeitserlaubnis für Deutschland bekommen.
Im Anerkennungsverfahren wird geprüft: Ist Ihre Berufsqualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation? Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen.
Sie können ohne eine Zeugnisbewertung einen Job suchen und in Deutschland arbeiten. Sie können Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis bewerten lassen. Die Zeugnisbewertung hilft Ihrem zukünftigen Arbeitgeber, Ihre Qualifikation zu beurteilen.
Sie können sich direkt einen Job suchen. Sie müssen vorher keinen Antrag auf Anerkennung stellen. Sie können aber Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen. Dies kann ein Vorteil für Sie sein: Arbeitgeber können Ihre berufliche Qualifikation besser einschätzen. Das kann Ihnen die Jobsuche erleichtern.
Im Anerkennungsverfahren wird geprüft: Ist Ihre Berufsqualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation? Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen.
Wir fragen Sie gleich nach Ihrem gewünschten Arbeitsort. Dann bekommen Sie die Info, ob Sie die Anerkennung brauchen.
Wir fragen Sie gleich nach Ihrem gewünschten Arbeitsort. Dann bekommen Sie die Info, ob Sie die Anerkennung brauchen.
Wir fragen Sie gleich nach Ihrem gewünschten Arbeitsort. Dann bekommen Sie die Info, ob Sie die Anerkennung brauchen. Wir nennen Ihnen auch eine Beratungsstelle. Diese hilft Ihnen persönlich oder telefonisch weiter. Sie hilft Ihnen auch bei Fragen zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland.
Wir nennen Ihnen gleich eine Beratungsstelle. Diese hilft Ihnen persönlich oder telefonisch weiter.
Wir nennen Ihnen gleich eine Beratungsstelle. Diese hilft Ihnen persönlich oder telefonisch weiter.
Im Anerkennungsverfahren wird geprüft: Ist Ihre Berufsqualifikation gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation? Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen.
Bei einer Zeugnisbewertung wird geprüft: Ist Ihre Hochschulqualifikation vergleichbar mit einer deutschen Hochschulqualifikation? Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen.
Unser Portal informiert Sie über die Anerkennung Ihrer erlernten Berufsqualifikation. Ihre Fragen zu Einreise und Aufenthalt beantwortet die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
Sie müssen für die Zeugnisbewertung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese können Sie hier checken! Der Check beinhaltet keine rechtliche Beratung. Ihr Zeugnis wird erst im Verfahren von der zuständigen Stelle geprüft und bewertet.
Sie müssen für die Anerkennung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese können Sie hier prüfen! Der Check beinhaltet keine rechtliche Beratung. Die Anerkennung wird erst im Verfahren von der zuständigen Stelle geprüft.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Zeugnisbewertung. Ihre ausländische Hochschulqualifikation kann bewertet werden.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.
Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Zeugnisbewertung. Die Zeugnisbewertung ist für Sie aber auch nicht nötig, um in diesem Beruf in Deutschland zu arbeiten.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für einen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation nicht. Die Anerkennung ist für Sie aber auch nicht nötig, um in diesem Beruf in Deutschland zu arbeiten. Denn: Ihr Beruf ist nicht reglementiert.
Die Zeugnisbewertung ist für Sie wahrscheinlich nötig, um in diesem Beruf in Deutschland zu arbeiten. Sie erfüllen aber nicht alle Voraussetzungen. Ihr Antrag auf eine Zeugnisbewertung hat somit wahrscheinlich keinen Erfolg.
Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist für Sie nötig, um in diesem Beruf in Deutschland zu arbeiten. Sie erfüllen aber nicht alle Voraussetzungen. Ihr Antrag auf Anerkennung hat somit wahrscheinlich keinen Erfolg.
Die Anerkennung Ihres Berufes ist für Sie vielleicht nötig, um in diesem Beruf in Deutschland zu arbeiten. Das hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Sie erfüllen aber nicht die nötigen Voraussetzungen. Ihr Antrag auf Anerkennung hat somit wahrscheinlich keinen Erfolg.
Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle kostenlos zu Ihren Möglichkeiten beraten. Im nächsten Schritt können Sie Ihren geplanten Arbeitsort eingeben und wir nennen Ihnen eine Beratungsstelle.
Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle kostenlos beraten. Im nächsten Schritt können Sie Ihren geplanten Arbeitsort eingeben und wir nennen Ihnen eine Beratungsstelle.
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