Ihr Anerkennungsverfahren als Arzt/Ärztin
in Hannover, Niedersachsen
- Der Beruf Arzt/Ärztin ist in Deutschland reglementiert.
- Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
- Die Anerkennung hat viele Vorteile.
Die zuständige Stelle
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (Abteilung 1)
Kurzinfos
Dieses Verfahren heißt: Erteilung der Approbation.
Hinweis: Die Approbation ist die uneingeschränkte Berufszulassung für akademische Heilberufe.
- Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
- Gesundheitliche Eignung
- Persönliche Eignung
- Deutschkenntnisse
- Sie brauchen Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie müssen meistens auch eine Fachsprachenprüfung auf dem Sprachniveau C1 machen. Es gibt auch Ausnahmen: dann brauchen Sie vielleicht keine Fachsprachenprüfung zu machen. Die zuständige Stelle informiert Sie.
- Sie müssen bei der Antragstellung noch kein Sprachzertifikat vorlegen. Sie können die Deutschkenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen.
- Spätestens einen Monat nach Eingang Ihres Antrages bei der zuständigen Stelle: Die zuständige Stelle informiert Sie über den Eingang der Dokumente. Sie teilt Ihnen mit, falls Dokumente fehlen. Das Verfahren startet, wenn die Dokumente vollständig sind.
- Nach spätestens 4 Monaten: Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis.
- Sie müssen für das Verfahren Geld bezahlen. Die zuständige Stelle teilt Ihnen die genauen Kosten mit.
- Vielleicht weitere Kosten, z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen oder Ausgleichsmaßnahmen
- Informationen zur finanziellen Unterstützung
Dokumente für meinen Antrag
Antragsformular von der zuständigen Stelle
Wenn es kein Antragsformular gibt: ein formloser Antrag
Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis)
Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
Lebenslauf
Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (z. B. Zeugnisse, Berufsurkunde)
Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (z. B. Diploma Supplement, Transcript of Records)
Nachweis Ihrer Berufserfahrung in Ihrem Beruf (z. B. Arbeitszeugnisse)
Nachweis der Arbeitsabsicht: Sie müssen vielleicht nachweisen, dass Sie in Deutschland arbeiten wollen.
Auskunft über einen bereits gestellten Antrag auf Anerkennung. Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
Diese Dokumente geben Sie meistens später ab. Die zuständige Stelle informiert Sie, wann Sie die Dokumente abgeben sollen.
- Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Führungszeugnis aus Deutschland und aus Ihrem Herkunftsland (z. B. Strafregisterauszug, Certificate of Good Standing). Die Dokumente dürfen bei der Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.
- Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: ärztliches Attest aus Deutschland oder von einer Beratungsärztin oder einem Beratungsarzt der Deutschen Botschaft. Das Dokument darf bei der Antragstellung höchstens 3 Monate alt sein.
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat
Sie müssen Ihre Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Dafür müssen Sie Ihre Dokumente übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen oder Übersetzer machen.
Einige Dokumente müssen zusätzlich amtlich beglaubigt sein.
Wir empfehlen Ihnen: Senden Sie keine Originale per Post.
Meine Schritte zur Anerkennung
- Sie können den Antrag mit den Dokumenten bei der zuständigen Stelle abgeben.
- Sie können den Antrag auch mit der Post an die zuständige Stelle schicken. Versenden Sie keine Originale!
- Vielleicht können Sie den Antrag als E-Mail verschicken. Fragen Sie vorher Ihre zuständige Stelle. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die beglaubigten Kopien vorlegen.
- Manchmal können Sie den Antrag online stellen. Zu einem späteren Zeitpunkt im Anerkennungsverfahren müssen Sie die Dokumente vielleicht im Original oder die beglaubigten Kopien vorlegen. Nutzen Sie für den Online-Antrag das Internetportal des Bundeslandes Niedersachsen. Sie verlassen dann unsere Informationsseite: Zum Internetportal Niedersachsen
Die zuständige Stelle bekommt den Antrag. Sie bestätigt Ihnen spätestens nach einem Monat, dass der Antrag angekommen ist. Wenn die zuständige Stelle alle Dokumente von Ihnen erhalten hat, bearbeitet sie Ihren Antrag.
Die zuständige Stelle macht eine Gleichwertigkeitsprüfung: Sie vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Dabei berücksichtigt die zuständige Stelle Ihre Berufserfahrung, weitere Befähigungsnachweise und Qualifikationen.
Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung erfolgreich ist, prüft die zuständige Stelle die weiteren Voraussetzungen. Dann müssen Sie meistens Ihre Deutschkenntnisse, Ihre persönliche Eignung und gesundheitliche Eignung nachweisen.
Das Anerkennungsverfahren dauert höchstens 4 Monate. Am Ende sendet die zuständige Stelle Ihnen einen Bescheid mit dem Ergebnis.
Die zuständige Stelle kann Sie nach Ihrem Antrag auf Anerkennung für die Fachsprachenprüfung anmelden. Für die Fachsprachenprüfung ist meistens die jeweilige Landesärztekammer zuständig.
Ergebnis: Anerkennung
Ihre Berufsqualifikation und die deutsche Berufsqualifikation sind gleichwertig. Sie erfüllen auch alle weiteren Voraussetzungen. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt. Sie erhalten die Approbation. Sie erhalten dafür eine Bescheinigung. Sie haben beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation.
Ergebnis: Keine Anerkennung, weil die Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist.
Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation. Diese Unterschiede konnten Sie nicht mit Ihrer Berufserfahrung und anderen Kenntnissen in dem Beruf ausgleichen. Deshalb ist Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation. Ihre Berufsqualifikation wird nicht anerkannt. Sie erhalten keine Approbation.
In den meisten Fällen können Sie eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.
Ergebnis: Keine Anerkennung, weil Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.
Ihre Berufsqualifikation ist gleichwertig. Aber Sie erfüllen nicht alle anderen Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation. Sie müssen vielleicht noch nachweisen, dass Sie persönlich geeignet sind oder bestimmte Deutschkenntnisse haben. Die zuständige Stelle informiert Sie, welche Nachweise fehlen.
Sie können gegen die Entscheidung von der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit einer Beratungsstelle, bevor Sie widersprechen oder klagen.
Kenntnisprüfung als Ausgleichsmaßnahme
Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, können Sie eine Kenntnisprüfung machen. Mit einer Kenntnisprüfung können Sie wesentliche Unterschiede ausgleichen. Wesentliche Unterschiede sind in Ihrem Bescheid aufgelistet.
Wenn Sie die Kenntnisprüfung erfolgreich absolvieren, erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung geben Sie bei der zuständigen Stelle ab. Die zuständige Stelle prüft die Bescheinigung und alle weiteren Voraussetzungen (z. B. Ihre persönliche Eignung oder Ihre gesundheitliche Eignung). Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihre Berufsqualifikation anerkannt. Sie erhalten die Approbation. Sie haben beruflich die gleichen Rechte wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation.
Sie kommen aus einem Drittstaat? Für die Ausgleichsmaßnahme dürfen Sie nach Deutschland einreisen. Bitte lassen Sie sich bei Fragen zur Einreise beraten, z. B. bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland.
Beratung
Wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bei der zuständigen Stelle über Ihre Möglichkeiten informieren. Sie konnten z. B. Ihre persönliche Eignung oder Ihre Deutschkenntnisse nicht nachweisen? Die zuständige Stelle hilft Ihnen weiter.
Meine weiteren Möglichkeiten
Berufserlaubnis
Sie haben Ihre Berufsqualifikation in einem Drittstaat gemacht? Dann können Sie für einen begrenzten Zeitraum ohne Approbation arbeiten. Dafür können Sie die sogenannte Berufserlaubnis beantragen. Mit derBerufserlaubnis dürfen Sie unter Aufsicht einer Person mit Approbation arbeiten. Vielleicht dürfen Sie dann nur Tätigkeiten in einem bestimmten Arbeitsbereich durchführen. Sie müssen für die Berufserlaubnis folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis Ihrer Berufsqualifikation
- Gesundheitliche Eignung
- Persönliche Eignung
- Deutschkenntnisse
Sie können die Berufserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie können die Berufserlaubnis vielleicht auch zur Vorbereitung auf eine Ausgleichsmaßnahme für die Anerkennung nutzen.
Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie zwischen 2 Verfahren zur beruflichen Anerkennung wählen:
- Sie stellen einen Antrag auf das hier beschriebene Verfahren.
- Sie stellen einen Antrag auf das Verfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (§ 10 BVFG).
Das können Sie entscheiden. Ihre zuständige Stelle berät Sie.
Sie haben noch Fragen? Sie brauchen Hilfe bei der Antragstellung? Lassen Sie sich beraten! Ihre Beratungsstelle finden Sie einen Schritt zuvor. Klicken Sie in der Navigation auf "Beratungsangebot".
Weitere Informationen
Letzte Aktualisierung am: 26.01.2024
Die zuständige Stelle
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (Abteilung 1)
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (Abteilung 1)
- Nobelring 4
30627 Hannover - Auf Google Maps ansehen
- +49 511 8972 9221 / 9222
- Website
- Infoseite der zuständigen Stelle zur Anerkennung
Fragen oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen zum Anerkennungsverfahren. Oder ist Ihnen aufgefallen, dass eine Information verbessert werden kann? Dann schreiben Sie uns.