Erprobung der Förderung von Qualifizierungskosten
Seit 1. Februar 2020 können über den Anerkennungszuschuss auch Anträge auf eine Qualifizierungsförderung gestellt werden.
Seit 1. Februar 2020 können über den Anerkennungszuschuss auch Anträge auf eine Qualifizierungsförderung gestellt werden.
Seit 1. Februar 2020 können über das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt „Anerkennungszuschuss“ auch Anträge auf eine Förderung von Qualifizierungskosten gestellt werden.
Durch die Förderung sollen Personen finanziell bei Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt werden, die eine teilweise Gleichwertigkeit erhalten haben oder für die Erlangung der Gleichwertigkeit erfolgreich an einer Ausgleichsmaßnahme teilnehmen müssen. Die Qualifizierungsförderung ergänzt den Anerkennungszuschuss und erhöht zugleich die Effektivität beider Förderinstrumente.
Die Qualifizierungsförderung richtet sich vor allem an Erwerbstätige und ist auf maximal 3.000 Euro pro Person begrenzt. Schwerpunktmäßig wird sie an folgenden Berufen und Berufsbereichen erprobt (Aufzählung nicht abschließend):
Die Zahl der Förderfälle ist aufgrund des Erprobungscharakters durch ein begrenztes Budget gedeckelt. Deshalb können nicht alle eingereichten Anträge berücksichtigt werden.
Anträge auf eine Qualifizierungsförderung können seit 1. Februar 2020 beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gestellt werden. Nähere Informationen, Voraussetzungen für eine Förderung sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf diesem Portal.
Seit dem 1. Oktober 2019 befindet sich das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH mit dem Anerkennungszuschuss in der zweiten Phase der Förderung. Die Förderung von Anerkennungsverfahren wird seit 1. Februar 2020 ergänzt durch die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen.
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