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An offer from the Federal Institute for Vocational Education and Training

Accessibility statement

The information portal “Recognition in Germany” is committed to making its website and mobile applications accessible in accordance with national legislation on implementing  Directive (EU) 2016/2102 of the European Parliament and of the Council. 
This accessibility statement applies to the website www.anerkennung-in-deutschland.de.

Compliance status 

The website was fundamentally revised and optimised in 2020. Since then, essentially all content is accessible. One exception is the automatically generated PDF document on the Counselling page and on the results page in the Recognition Finder

The content referred to is not accessible for the following reasons: The work and cost involved in revising this PDF to make it fully accessible are very high. Since the portal provides an HTML version as an accessible alternative, we have decided not to revise this PDF (see Article 5 “Disproportionate burden” of Directive (EU) 2016/2102).

Measures to improve accessibility

We are committed as far as possible to a high level of accessibility. All new content is generally provided accessibly. Information in German sign language (DGS) and simple language was revised and updated in 2020 .

Preparation of this accessibility statement 

This statement was prepared on 22.09.2020 and last reviewed on 25.03.2021 The website was evaluated internally by means of self-assessment.

Feedback and contact

Would you like to inform us of existing barriers to accessibility or obtain information concerning the contact form for your feedback and other information. Or contact us using these contact deatils:

Federal Institute for Vocational Education and Training
Division 3.3 “Recognition of Foreign Professional Qualifications”
Johanna Elsässer
Tel.: + 49 228 107-0 
EMail: anerkennungsportal@bibb.de 

Arbitration procedure

The Federal Government Commissioner for Matters relating to Persons with Disabilities provides an arbitration service in accordance with Section 16 of the Act on Equal Opportunities for Persons with Disabilities (BGG). The purpose of the arbitration service is to settle disputes between persons with disabilities and public authorities.

You can engage the arbitration service if you are not satisfied with the responses received from the contact options above.

The arbitration procedure is free of charge. You do not need to call upon legal counsel. Further information about the procedure and the application are available on the arbitration service website.

Contacting the arbitration service

You can contact the arbitration service at the following address:

Arbitration service under the Act on Equal Opportunities for Persons with Disabilities provided by the Federal Government Commissioner for Matters relating to Persons with Disabilities
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: +49 30 18527-2805
EMail: info@schlichtungsstelle-bgg.de 
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de 

Purpose of “Recognition in Germany” 

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Haben Sie im Ausland einen Beruf erlernt und wollen Sie in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten?
„Anerkennung in Deutschland“ ist das offizielle Portal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Wenn Sie einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen lassen möchten, dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel, ob eine Anerkennung für Sie notwendig ist, und die Adresse der Stelle, bei der Sie Ihren Antrag stellen können.
Das Portal richtet sich sowohl an Migrantinnen und Migranten, die bereits in Deutschland leben und eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben, als auch an Fachkräfte im Ausland, die Interesse daran haben, in Deutschland zu arbeiten.
Für bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Ärzte, ist eine Anerkennung für die Berufsausübung zwingend notwendig.
Auch wenn Sie ohne eine Anerkennung in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten dürfen, kann eine Anerkennung Ihnen bei der Bewerbung um einen Job helfen. Denn Unternehmen können dann besser einschätzen, welche Qualifikationen Sie im Ausland erworben haben.
Am 1. April 2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, kurz Anerkennungsgesetz, in Kraft getreten.
Mit dem Anerkennungsgesetz gibt es in Deutschland einheitlichere Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen.
In Deutschland gibt es zahlreiche Stellen, die die Anträge zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bearbeiten.
Bei welcher Stelle ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden kann, hängt unter anderem von dem erlernten Beruf und dem Bundesland ab, in dem Sie arbeiten möchten.
Mit einem speziellen Online-Tool des Informationsportals, dem „Anerkennungs-Finder“, werden Sie zu einer Beratungsstelle und zur zuständigen Stelle geleitet.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung, kurz BIBB, gibt das Portal im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, kurz BMBF, heraus.

Information in German sign language (DGS)

 

Navigation in the portal 

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Haben Sie im Ausland einen Beruf erlernt und wollen Sie in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten?
„Anerkennung in Deutschland“ ist das offizielle Portal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Wenn Sie einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss anerkennen lassen möchten, dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen. Zum Beispiel, ob eine Anerkennung für Sie notwendig ist, und die Adresse der Stelle, bei der Sie Ihren Antrag stellen können.
Das Portal richtet sich sowohl an Migrantinnen und Migranten, die bereits in Deutschland leben und eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben, als auch an Fachkräfte im Ausland, die Interesse daran haben, in Deutschland zu arbeiten.
Für bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Ärzte, ist eine Anerkennung für die Berufsausübung zwingend notwendig.
Auch wenn Sie ohne eine Anerkennung in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten dürfen, kann eine Anerkennung Ihnen bei der Bewerbung um einen Job helfen. Denn Unternehmen können dann besser einschätzen, welche Qualifikationen Sie im Ausland erworben haben.
Am 1. April 2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, kurz Anerkennungsgesetz, in Kraft getreten.
Mit dem Anerkennungsgesetz gibt es in Deutschland einheitlichere Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen.
In Deutschland gibt es zahlreiche Stellen, die die Anträge zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen bearbeiten.
Bei welcher Stelle ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden kann, hängt unter anderem von dem erlernten Beruf und dem Bundesland ab, in dem Sie arbeiten möchten.
Mit einem speziellen Online-Tool des Informationsportals, dem „Anerkennungs-Finder“, werden Sie zu einer Beratungsstelle und zur zuständigen Stelle geleitet.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung, kurz BIBB, gibt das Portal im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, kurz BMBF, heraus.

Information in German sign language (DGS)