Der Service des Anerkennungs-Finders wird bereitgestellt von www.anerkennung-in-deutschland.de, dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Übersetzerin und Übersetzer
Übersetzerinnen und Übersetzer übersetzen schriftlich aus der Ausgangssprache in die sogenannte Zielsprache und umgekehrt. In Deutschland gibt es unterschiedliche Wege zu einer Qualifikation als Übersetzerin und Übersetzer.
Für welchen Beruf interessieren Sie sich?
Sie haben den Beruf Übersetzerin oder Übersetzer an einer Schule gelernt und haben auch eine staatliche Abschlussprüfung gemacht. Dann entspricht das in Deutschland einer Ausbildung. Dann ist Ihr Referenzberuf Übersetzerin oder Übersetzer (staatlich geprüft).
Sie haben an einer Hochschule die Kenntnisse erworben als Übersetzerin oder Übersetzer zu arbeiten und haben auch eine Abschlussprüfung gemacht. Dann entspricht das in Deutschland einem Studium. Dann ist Ihr Referenzberuf Übersetzerin oder Übersetzer (Hochschule).
Sie haben eine wirtschaftsbezogene Ausbildung gemacht und im Anschluss daran eine Weiterbildung als Übersetzerin oder Übersetzer erfolgreich abgeschlossen. Dann entspricht das in Deutschland der Qualifikation Fortbildung. Dann ist Ihr Referenzberuf Übersetzerin oder Übersetzer (geprüft).
Besondere Tätigkeit
Sie möchten in Deutschland offizielle Urkunden oder Dokumente übersetzen. Dann brauchen Sie eine spezielle Qualifikation: Sie benötigen die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Übersetzerin oder Übersetzer. Und Sie müssen sich von einem Gericht als Übersetzerin oder Übersetzer ermächtigen oder öffentlich bestellen lassen. Den Antrag dazu stellen Sie beim zuständigen Gericht. Ihr Referenzberuf ist dann Übersetzerin oder Übersetzer (öffentlich bestellt / ermächtigt).
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