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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung
  • Ihr Beruf
  • Ihr Arbeitsort
  • Ihr Profil
  • Beratungsangebot
  • Ihr Verfahren

Ingenieurin und Ingenieur oder beratende Ingenieurin und beratender Ingenieur?

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur haben, können Sie die Anerkennung als Ingenieur oder Ingenieurin beantragen. Sie beantragen dann die „Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“. Das kann in einigen Fällen vorteilhaft oder sogar notwendig sein. Genaue Informationen darüber finden Sie unter „Ingenieur/in“.

Möchten Sie beratend tätig sein und eigenverantwortlich und unabhängig als Ingenieurin oder Ingenieur in Deutschland arbeiten? Dann können Sie die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin" oder „Beratender Ingenieur“ beantragen. Genaue Informationen zu diesem Verfahren finden Sie unter „Beratende/r Ingenieur/in“.

Für welchen Beruf interessieren Sie sich?