Anerkennungsverfahren in den Bundesländern
Neben dem Statistischen Bundesamt veröffentlichen auch statistische Landesämter Zahlen zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Die Statistik der Länder beinhaltet nicht nur bundesrechtlich geregelte Berufe (zum Beispiel Arzt/Ärztin), sondern auch die landesrechtlich geregelten Berufe (zum Beispiel Lehrer/-in). Wir haben die bisherigen Veröffentlichungen für Sie zusammengestellt.
- Baden-Württemberg
- Berlin und Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Diese Liste wird ständig ergänzt.