Zeugnisbewertung
Die Zeugnisbewertung ist ein Verfahren zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse. Sie eignet sich vor allem für akademische Abschlüsse in nicht reglementierten Berufen.
Die Zeugnisbewertung ist ein Verfahren zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse. Sie eignet sich vor allem für akademische Abschlüsse in nicht reglementierten Berufen.
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
Die Zeugnisbewertung ist ein Verfahren zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse, das die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführt. Dabei wird geprüft, ob der ausländische Hochschulabschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist. Danach stellt die ZAB eine offizielle Bescheinigung aus, in der die ausländische Hochschulqualifikation sowie ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten beschrieben werden. Auch die Bescheinigung heißt Zeugnisbewertung.
Die Zeugnisbewertung beschreibt Art und Dauer der Hochschulausbildung und nennt die Entsprechung im deutschen Bildungssystem wie z. B. Bachelor oder Master. Zudem informiert sie über die Möglichkeiten, in Deutschland weiter zu studieren, einen akademischen Grad zu führen oder die berufliche Anerkennung zu erlangen. Die ZAB bewertet abgeschlossene Hochschulausbildungen aus allen Staaten der Welt. Die rechtliche Grundlage bildet die sogenannte Lissabon-Konvention.
Die Zeugnisbewertung eignet sich für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung in nicht reglementierten Berufen wie zum Beispiel Biologe, Physikerin oder Sprachwissenschaftler. Die Zeugnisbewertung ersetzt nicht das für reglementierte Berufe notwendige Anerkennungsverfahren.
Für Fachkräfte aus EU/EWR/Schweiz ist die Zeugnisbewertung sinnvoll. Denn sie bescheinigt und beschreibt die Qualität des ausländischen Hochschulabschlusses in deutscher Sprache. Damit bringt die Zeugnisbewertung Vorteile bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, beim Arbeitsplatzwechsel oder auch bei Gehaltsverhandlungen.
Fachkräfte aus Drittstaaten dürfen für eine qualifizierte Beschäftigung nach Deutschland einreisen, wenn ihr ausländischer Hochschulabschluss einem deutschen entspricht. Um das festzustellen, ist in der Regel eine Zeugnisbewertung notwendig. Es sei denn, die ausländische Hochschule und der Abschluss sind in der Datenbank anabin verzeichnet und dort entsprechend bewertet.
Ausländische Fachkräfte mit akademischer Ausbildung können die Zeugnisbewertung bei der ZAB beantragen. Dazu sind verschiedene Dokumente notwendig, die je nach Herkunftsland unterschiedlich sein können. In der Regel sind folgende Dokumente als Kopien, teilweise in beglaubigter Form einzureichen:
Wenn alle Dokumente vollständig vorliegen, dauert die Zeugnisbewertung maximal 3 Monate. Die Zeugnisbewertung kostet 200 Euro, jede weitere Bescheinigung 100 Euro. Das Antragsformular und weitere Informationen zur Zeugnisbewertung sind auf der Internetseite der ZAB erhältlich.
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