Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

FAQ

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Deutschland und zu weiteren Themen.

Ja. Auch wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Ihre berufliche Zukunft kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation hilfreich oder sogar notwendig sein.

Berufsanerkennung für Geflüchtete 

Was ist berufliche Anerkennung?

Das hängt von der Reglementierung Ihres Berufs und von Ihrem Herkunftsland ab.

Reglementierte Berufe

Für reglementierte Berufe ist die Anerkennung zwingend notwendig, damit Sie in Deutschland arbeiten dürfen. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z. B. aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit.

Ausnahme: Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz und Sie üben nur gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland aus. Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle melden. Eine Anerkennung ist aber nicht erforderlich.

Nicht reglementierte Berufe

Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Sie wollen in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten? Dann brauchen Sie keine Anerkennung. Sie wollen aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern? Dann ist die Anerkennung meistens die Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel.

Was ist berufliche Anerkennung?

Einwanderung und Aufenthalt

Wenn es eine ähnliche Berufsqualifikation in der Bundesrepublik Deutschland gibt, können Sie Ihre Berufsqualifikation aus der DDR auf Gleichwertigkeit prüfen lassen.  Wer führt das Verfahren durch? Die zuständige Stelle in dem Bundesland, in dem Ihre Bildungseinrichtung den Hauptsitz hatte. Die zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder. Dafür geben Sie einfach Ihren Beruf an und den Ort, an dem Sie Ihre Abschlussprüfung gemacht haben. Bei Ihrer zuständigen Stelle können Sie meistens einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit nach Art. 37 Einigungsvertrag stellen. Sie müssen für das Verfahren vielleicht Gebühren bezahlen. 

Sie haben in der DDR die Berufsqualifikation Facharbeiterin oder Facharbeiter erworben? Oder den Titel Meisterin oder Meister? Dann wenden Sie sich bitte an die regionale Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK FOSA ist dafür nicht zuständig!

Gesetzestext zur Anerkennung von Abschlüssen aus der ehemaligen DDR

Ja. Sie können Ihren Antrag auf Anerkennung auch aus dem Ausland stellen. Sie wollen aus einem Drittstaat einwandern und in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie in der Regel vorher die Anerkennung.

Hinweis: IT-Fachkräfte können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung und ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland einwandern. 

Was ist berufliche Anerkennung?

Einwanderung

Sie können nicht alle Dokumente zu Ihrer Berufsqualifikation vorlegen? Dann können Sie Ihre beruflichen Fähigkeiten vielleicht praktisch nachweisen. Für alle dualen Ausbildungsberufe, Meisterberufe und Fortbildungsberufe geht das mit einer Qualifikationsanalyse. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten: Sie können einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen. Zum Beispiel bei Berufen aus dem Bereich Gesundheit und Pflege.

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Häufige Fragen zur Qualifikationsanalyse

In einem nicht reglementierten Beruf können Sie meistens ohne Anerkennung arbeiten. 

Es gibt auch folgende Alternativen zur Anerkennung:

In einem reglementierten Beruf dürfen Sie in Deutschland nicht ohne Anerkennung arbeiten. Sie können aber in nicht reglementierten Berufen arbeiten. Für nicht reglementierte Berufe brauchen Sie keine Anerkennung. Das können z. B. Tätigkeiten in der Forschung, bei Unternehmen oder in anderen Berufsbereichen sein.

Möglichkeiten für Einwandernde aus Drittstaaten:

Sie wollen aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern? Dann brauchen Sie meistens die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Ohne Anerkennung haben Sie folgende Möglichkeiten:

Hinweis: IT-Kräfte können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung und ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland einwandern. 

Die Beratungsstellen, Ihre zuständige Stelle oder die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beraten Sie persönlich zu den verschiedenen Möglichkeiten.

Beratung
Anerkennungs-Finder
Hochschule
Wir gründen in Deutschland
Study in Germany
Hotline

Ja. Verschiedene Institutionen können Ihr Anerkennungsverfahren finanziell unterstützen. Eine Förderung können Sie z. B. für Gebühren für das Anerkennungsverfahren, Beglaubigungen von Dokumenten oder Fahrtkosten erhalten. Manche Anbieter übernehmen auch die Kosten für Qualifizierungen nach dem Anerkennungsverfahren.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten! Die Beratungsstellen für Anerkennung und Ihre zuständige Stelle informieren Sie gerne.

Finanzielle Förderung

Beratung

Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz? Dann brauchen Sie in einem reglementierten Beruf die Anerkennung. Das gilt z. B. für Ärztinnen und Apotheker. Mit einem Hochschulabschluss für nicht reglementierte Berufe können Sie sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Das gilt z. B. für Mathematikerinnen oder Soziologen.

Sie wollen aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern? Dann brauchen Sie in einem reglementierten Beruf die Anerkennung. Für einen Hochschulabschluss in einem nicht reglementierten Beruf benötigen Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Die Anerkennung oder Bewertung ist eine Voraussetzung für Ihre Einreise nach Deutschland. Sie ist auch Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis.

Hinweis: IT-Kräfte können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Anerkennung und ohne formalen Abschluss zum Arbeiten nach Deutschland einwandern. 

Was ist berufliche Anerkennung?

Einwanderung

Hochschulabschlüsse

Für den Antrag auf Anerkennung benötigen Sie keine deutschen Sprachkenntnisse. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf. Sie benötigen aber in einigen Berufen für eine Berufszulassung Deutschkenntnisse. Ärztinnen und Ärzte müssen für die Approbation z. B. eine Fachsprachenprüfung bestehen. Bei vielen anderen Berufen werden die Sprachkenntnisse nicht geprüft.

Informationen über vorgeschriebene Sprachkenntnisse in Ihrem Beruf finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Informationen zu verschiedenen Deutschkursen finden Sie auf unserer Internetseite Deutsch lernen.

Nein. Das Anerkennungsverfahren und die Erteilung eines Visums sind 2 getrennte Verfahren

Sie kommen aus einem Drittstaat und wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie meistens ein Visum beantragen. Für ein Visum benötigen Sie die Anerkennung. Sie haben einen Bescheid mit einer teilweisen Anerkennung erhalten? Und Sie können die wesentlichen Unterschiede in Deutschland ausgleichen? Dann benötigen Sie für die Einreise auch ein Visum. Wenn Sie ein Visum beantragen, dann müssen Sie den Bescheid vorlegen.

Sie können ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragen. 

Nach Ihrer Einreise müssen Sie das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umschreiben lassen. Damit dürfen Sie dann für längere Zeit in Deutschland leben und arbeiten.

Mehr zur Erteilung von Visa finden Sie auf unserem Online-Portal auf der Seite „Einwanderung“.

Einwanderung

In Deutschland und einigen anderen Ländern gibt es kostenlose Beratungsangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie auf unserem Online-Portal über den Anerkennungs-Finder.

Eine Übersicht über alle Beratungsangebote finden Sie auch auf der Seite Beratung auf diesem Portal.