Der Bereich umfasst Berufe aus dem sozialen und erzieherischen Bereich. Zentral ist der Umgang mit Kindern und Jugendlichen oder mit Familien.
Welche Berufe sind gemeint?
Zu diesem Berufsbereich gehören vor allem Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Weitere Berufe sind Kindheitspädagoginnen und -pädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger, Haus- und Familienpflegerinnen und -pfleger, Sozialassistentinnen und -assistenten sowie Kinderpflegerinnen und -pfleger.
Die detaillierten Informationen für einen bestimmten Beruf und die zuständige Stelle für eine Anerkennung finden Sie im Anerkennungs-Finder oder im Profi-Filter.
Brauche ich eine Anerkennung meiner ausländischen Qualifikation?
Die Berufe Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind typische Berufe, für die Sie in Deutschland eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation brauchen. Sie können nur mit einer Anerkennung in vollem Umfang in den Berufen arbeiten. Als Erzieherin und Erzieher oder Sozialpädagogin und Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter dürfen Sie auch erst nach einer Anerkennung die Berufsbezeichnungen führen.
Was sind weitere Voraussetzungen?
Eine Voraussetzung für eine Tätigkeit im Bereich Lehramt, Erziehung und Soziales ist oft die staatliche Anerkennung. Die staatliche Anerkennung ist z.B. wichtig für die Berufe Erzieherin und Erzieher, Sozialpädagogin und Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin und Soziarbeiter.