Mit dem Begriff „Gesundheitsberufe“ sind alle Berufe gemeint, die sich mit der gesundheitlichen Versorgung und Pflege von Menschen beschäftigen. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von beruflichen Tätigkeiten und Aufgaben. Diese sind unterschiedlich rechtlich geregelt und es gibt bestimmte Voraussetzungen für den Berufszugang und im Anerkennungsverfahren.
Bei den Gesundheitsberufen besteht ein großer Bedarf an gut ausgebildetem und motiviertem Fachpersonal. Aber an die Ausbildung und Kenntnisse werden besondere Anforderungen gestellt. Für die sogenannten Heilberufe sind die Voraussetzungen für die Ausbildung und der Zugang zum Beruf in ganz Deutschland einheitlich geregelt.
Ist die Anerkennung der Berufsqualifikation notwendig?
In den Heilberufen braucht man zwingend eine Anerkennung. Es dürfen nur Personen in diesen Berufen arbeiten, die eine besondere Erlaubnis haben, die Berufszulassung. Das ist z.B. die Approbation, die Berufserlaubnis oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Um die Berufszulassung zu erhalten, müssen sie die in ganz Deutschland einheitlichen Qualifikationen nachweisen und auch eine Prüfung nach der Ausbildung abgelegt haben oder ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Nachdem noch einige weitere Voraussetzungen geprüft werden, darf man sich entsprechend nennen und in dem Beruf arbeiten. Es handelt sich bei diesen Berufen um bundesrechtlich reglementierte Berufe.
Zu den akademischen Heilberufen gehören z.B. Arzt und Ärztin, Apothekerin und Apotheker, Tierarzt oder Tierärztin. In Deutschland muss man für diese Berufe studieren. Weitere Heilberufe erlernen Sie in Deutschland an Beruflichen Schulen, z.B. Physiotherapeutin und Physiotherapeut, Hebamme und Entbindungspfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin u.a.