Auch:
Anerkennung der Berufsqualifikation,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeit
Anerkennung bedeutet hier: Eine ausländische ist mit einer deutschen rechtlich . Das heißt: Die ausländische ist in Deutschland anerkannt. Die gilt für einen bestimmten deutschen .
Es gibt Unterschiede bei der Anerkennung:
Volle Anerkennung
Eine ausländische ist mit dem deutschen rechtlich .
Teilweise Anerkennung
Eine ausländische ist mit dem deutschen nur teilweise . Der Grund dafür ist: Es gibt zwischen der ausländischen und der deutschen .
Dann gibt es 2 Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:
- Erfolgreiche Teilnahme an einer
- Erfolgreiche Teilnahme an einer
Keine Anerkennung
Eine ausländische ist mit dem deutschen nicht . Der Grund dafür ist: Die Unterschiede zwischen der ausländischen und dem deutschen sind zu groß.
Die Anerkennung muss mit einem beantragt werden. Dann beginnt das .
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