Ein Ausbildungsnachweis dokumentiert die Leistungen einer Berufsqualifikation. Ein Ausbildungsnachweis ist z. B. ein Zeugnis, ein Prüfungszeugnis oder ein Diplom. Ein Ausbildungsnachweis wird von einer Behörde ausgestellt. Er muss in dem Land ausgestellt werden, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.
Ein Ausbildungsnachweis wird von einer Behörde ausgestellt. Er muss in dem Land ausgestellt werden, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde.
Eine Person hat einen Berufsabschluss, wenn sie eine Berufsausbildung beendet und eine staatliche oder staatlich anerkannte Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat. Den Berufsabschluss weist man z. B. durch sein Zeugnis nach.
Ein Fortbildungsabschluss ist eine Berufsqualifikation. Den Fortbildungsabschluss erhalten Personen, die erfolgreich eine Fortbildung gemacht haben.
Es gibt Fortbildungsabschlüsse, die mit dem Niveau eines Abschlusses einer Hochschule oder Universität vergleichbar sind. Zum Beispiel mit einem Bachelor oder Master.
Zu den Fortbildungsabschlüssen gehören:
Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.
Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufen zeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.
Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Für nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne Berufszulassung arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z. B. alle Berufe einer dualen Berufsausbildung.
Die Anerkennung ist für folgende Staatsangehörige freiwillig: EU/EWR/Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und USA. Das heißt: Personen aus einem dieser Staaten können ohne Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten. Personen aus einem anderen Drittstaat benötigen jedoch die Anerkennung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Eine Zeugnisbewertung ist ein Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Das Dokument beschreibt eine Hochschulqualifikation aus dem Ausland.
Anerkennungsverfahren gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf gibt es die Zeugnisbewertung. Eine Zeugnisbewertung vergleicht die ausländische Qualifikation mit der deutschen Qualifikation nach einem Studium. Die Zeugnisbewertung informiert auch über berufliche und akademische Möglichkeiten der Qualifikation.
Die Zeugnisbewertung wird bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragt.
Auch: Ausbildungsstaat
Das Land, in dem das Abschlusszeugnis für eine Berufsqualifikation ausgestellt wurde.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Für nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne Berufszulassung arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z. B. alle Berufe einer dualen Berufsausbildung.
Die Anerkennung ist für folgende Staatsangehörige freiwillig: EU/EWR/Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und USA. Das heißt: Personen aus einem dieser Staaten können ohne Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten. Personen aus einem anderen Drittstaat benötigen jedoch die Anerkennung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.
Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufen zeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.
Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
باللغة الألمانية: Anerkennungs-Finder
"باحِث الاعتراف" أداة / وسيلة خاصة على الرابط www.anerkennung-in-deutschland.de. وهو يتضمن حِزمة من البيانات والمعلومات الهامة بخصوص الاعتراف بمؤهلات مِهنية بعينها في ألمانيا. فيمكنك من خلال باحِث الاعتراف، وبنقرات قليلة فقط، البحث عن الجهة المُختصة بك، والحصول على بيانات ومعلومات هامة بخصوص المِهنة المرجعية الألمانية، وإجراءات الاعتراف، والمستندات/الوثائق اللازمة، وتكاليف الاعتراف، علاوة على خصائص مميزة أخرى للمِهنة.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Eine Berufszulassung ist z. B. die Approbation oder Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Oder das Führen einer Berufsbezeichnung bei Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Berufszulassung kann auch die Eintragung in die Handwerksrolle für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk sein. Erst danach darf sich die Person als Meisterin oder Meister bezeichnen und einen Gewerbebetrieb eröffnen.
Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Ein Fortbildungsabschluss ist eine Berufsqualifikation. Den Fortbildungsabschluss erhalten Personen, die erfolgreich eine Fortbildung gemacht haben.
Es gibt Fortbildungsabschlüsse, die mit dem Niveau eines Abschlusses einer Hochschule oder Universität vergleichbar sind. Zum Beispiel mit einem Bachelor oder Master.
Zu den Fortbildungsabschlüssen gehören:
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
باللغة الألمانية: Anerkennungs-Finder
"باحِث الاعتراف" أداة / وسيلة خاصة على الرابط www.anerkennung-in-deutschland.de. وهو يتضمن حِزمة من البيانات والمعلومات الهامة بخصوص الاعتراف بمؤهلات مِهنية بعينها في ألمانيا. فيمكنك من خلال باحِث الاعتراف، وبنقرات قليلة فقط، البحث عن الجهة المُختصة بك، والحصول على بيانات ومعلومات هامة بخصوص المِهنة المرجعية الألمانية، وإجراءات الاعتراف، والمستندات/الوثائق اللازمة، وتكاليف الاعتراف، علاوة على خصائص مميزة أخرى للمِهنة.
Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde
Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.
Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
Personen aus Drittstaaten brauchen eine staatliche Erlaubnis, wenn sie nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten wollen. Diese Erlaubnis heißt: Aufenthaltstitel.
Es gibt 3 befristete Aufenthaltstitel:
Es gibt 2 unbefristete Aufenthaltstitel:
In Deutschland wird der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt. Im Ausland wird der Aufenthaltstitel in der deutschen Auslandsvertretung beantragt.
Weitere Informationen gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Informationen zur Einreise für Personen aus Drittstaaten
Informationen zum Aufenthaltsrecht
Staatsangehörige der EU und des EWR brauchen keinen Aufenthaltstitel. Staatsangehörige der Schweiz müssen ihren Aufenthalt in Deutschland anzeigen.
Informationen für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Das Recht für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), in einem anderen EU-Land selbstständig und dauerhaft zu arbeiten. Diese Personen dürfen ein Gewerbe haben. Und in kaufmännischen, handwerklichen oder freien Berufen selbstständig arbeiten.
Die Niederlassung in einem reglementierten Beruf ist in Deutschland aber nur mit der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation möglich. Das gilt zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte.
Wenn Personen nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland arbeiten wollen, brauchen sie keine Anerkennung. Dann gilt die Dienstleistungsfreiheit.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Das Anerkennungsgesetz regelt die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Im Anerkennungsgesetz steht: Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation haben in Deutschland das Recht auf ein Anerkennungsverfahren.
Das Gesetz heißt offiziell: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es gibt das Anerkennungsgesetz des Bundes und die Anerkennungsgesetze der 16 Bundesländer. Wichtige Teile der Anerkennungsgesetze sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und die Anpassungen für die Fachgesetze und für Verordnungen zu Berufen.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde
Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.
Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
المصطلح بالألمانية: Anerkennungsantrag
وكذلك: Antrag auf Anerkennung
عادة ما يكون طلب الاعتراف عبارة عن استمارة. وبذلك يمكن للأشخاص التقدم بطلب للحصول على الاعتراف بمؤهلاتهم المهنية الأجنبية.
سيتم إرسال طلب الاعتراف إلى الجهة المختصة إلى جانب المستندات المطلوبة. أو يتم تسليمها في المقر شخصيًا. يمكن تحميل طلب الاعتراف من الموقع الإلكتروني للجهة المختصة.
في بعض الأحيان لا يكون طلب الاعتراف متاح للتحميل. في هذه الحالة يجب على الشخص تقديم طلب دون تنسيق محدد. يجب على الشخص بعد ذلك كتابة خطاب إلى الجهة المختصة. وفي هذا الخطاب، يجب التقدم بطلب لإتمام إجراءات الإعتراف. ستقدم الجهة المختصة معلومات حول كيفية القيام بذلك.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dafür müssen sie aber erst einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Mit einer Anpassungsqualifizierung können Personen mit nicht reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen. Dann können sie doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde
Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.
Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Eine Berufszulassung ist z. B. die Approbation oder Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Oder das Führen einer Berufsbezeichnung bei Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Berufszulassung kann auch die Eintragung in die Handwerksrolle für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk sein. Erst danach darf sich die Person als Meisterin oder Meister bezeichnen und einen Gewerbebetrieb eröffnen.
Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
المصطلح بالألمانية: Anerkennungsantrag
وكذلك: Antrag auf Anerkennung
عادة ما يكون طلب الاعتراف عبارة عن استمارة. وبذلك يمكن للأشخاص التقدم بطلب للحصول على الاعتراف بمؤهلاتهم المهنية الأجنبية.
سيتم إرسال طلب الاعتراف إلى الجهة المختصة إلى جانب المستندات المطلوبة. أو يتم تسليمها في المقر شخصيًا. يمكن تحميل طلب الاعتراف من الموقع الإلكتروني للجهة المختصة.
في بعض الأحيان لا يكون طلب الاعتراف متاح للتحميل. في هذه الحالة يجب على الشخص تقديم طلب دون تنسيق محدد. يجب على الشخص بعد ذلك كتابة خطاب إلى الجهة المختصة. وفي هذا الخطاب، يجب التقدم بطلب لإتمام إجراءات الإعتراف. ستقدم الجهة المختصة معلومات حول كيفية القيام بذلك.
المصطلح بالألمانية: Anerkennungsantrag
وكذلك: Antrag auf Anerkennung
عادة ما يكون طلب الاعتراف عبارة عن استمارة. وبذلك يمكن للأشخاص التقدم بطلب للحصول على الاعتراف بمؤهلاتهم المهنية الأجنبية.
سيتم إرسال طلب الاعتراف إلى الجهة المختصة إلى جانب المستندات المطلوبة. أو يتم تسليمها في المقر شخصيًا. يمكن تحميل طلب الاعتراف من الموقع الإلكتروني للجهة المختصة.
في بعض الأحيان لا يكون طلب الاعتراف متاح للتحميل. في هذه الحالة يجب على الشخص تقديم طلب دون تنسيق محدد. يجب على الشخص بعد ذلك كتابة خطاب إلى الجهة المختصة. وفي هذا الخطاب، يجب التقدم بطلب لإتمام إجراءات الإعتراف. ستقدم الجهة المختصة معلومات حول كيفية القيام بذلك.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Ausbildungsstaat
Das Land, in dem das Abschlusszeugnis für eine Berufsqualifikation ausgestellt wurde.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Einige reglementierte Berufe werden innerhalb der Europäischen Union (EU) automatisch anerkannt. Diese Berufe sind immer gleichwertig. Denn für diese Berufe gibt es in der EU einheitliche Standards für die berufliche Qualifizierung. Deshalb dürfen Personen mit diesen Berufen in allen Ländern der EU arbeiten. Diese Personen müssen die Ausbildung aber in einem Land gemacht haben, das zur EU gehört.
Die automatische Anerkennung gilt für diese Berufe:
• Ärztin und Arzt
• Zahnärztin und Zahnarzt
• Tierärztin und Tierarzt
• Apothekerin und Apotheker
• Pflegefachfrau und Pflegefachmann
• Hebamme
• Architektin und Architekt
Im Anhang der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) gibt es eine Liste dieser Berufe.
Auch für die automatische Anerkennung muss ein Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Im Anerkennungsverfahren erfolgt aber keine Prüfung der Gleichwertigkeit.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
المصطلح بالألمانية: Anerkennungsantrag
وكذلك: Antrag auf Anerkennung
عادة ما يكون طلب الاعتراف عبارة عن استمارة. وبذلك يمكن للأشخاص التقدم بطلب للحصول على الاعتراف بمؤهلاتهم المهنية الأجنبية.
سيتم إرسال طلب الاعتراف إلى الجهة المختصة إلى جانب المستندات المطلوبة. أو يتم تسليمها في المقر شخصيًا. يمكن تحميل طلب الاعتراف من الموقع الإلكتروني للجهة المختصة.
في بعض الأحيان لا يكون طلب الاعتراف متاح للتحميل. في هذه الحالة يجب على الشخص تقديم طلب دون تنسيق محدد. يجب على الشخص بعد ذلك كتابة خطاب إلى الجهة المختصة. وفي هذا الخطاب، يجب التقدم بطلب لإتمام إجراءات الإعتراف. ستقدم الجهة المختصة معلومات حول كيفية القيام بذلك.
Bestimmte Berufe im Handwerk sind zulassungspflichtig. Ein zulassungspflichtiges Handwerk ist ein Handwerk mit Gefährdungspotenzial. Das heißt: Wenn das Handwerk nicht korrekt ausgeführt wird, drohen Gefahren für die Kunden oder andere Menschen. Zu diesen Berufen gehören z. B. Elektrotechnikerin, Tischler und Konditorin.
Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgelistet.
Handwerkerinnen und Handwerker können sich selbstständig machen und einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken ist eine Voraussetzung dafür, sich vorher in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Handwerkerinnen und Handwerker in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben brauchen das nicht zu tun.
In die Handwerksrolle werden Meisterinnen und Meister des zulassungspflichtigen Handwerks eingetragen. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen dazu eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen lassen. Wenn die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss festgestellt wird, dann können sie in die Handwerksrolle eingetragen werden. Sie dürfen dann selbstständig eine Handwerksfirma führen.
Es gibt auch die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe. Für eine Selbstständigkeit gelten dann andere Regelungen.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Ein Fortbildungsabschluss ist eine Berufsqualifikation. Den Fortbildungsabschluss erhalten Personen, die erfolgreich eine Fortbildung gemacht haben.
Es gibt Fortbildungsabschlüsse, die mit dem Niveau eines Abschlusses einer Hochschule oder Universität vergleichbar sind. Zum Beispiel mit einem Bachelor oder Master.
Zu den Fortbildungsabschlüssen gehören:
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
المصطلح بالألمانية: Anerkennungsantrag
وكذلك: Antrag auf Anerkennung
عادة ما يكون طلب الاعتراف عبارة عن استمارة. وبذلك يمكن للأشخاص التقدم بطلب للحصول على الاعتراف بمؤهلاتهم المهنية الأجنبية.
سيتم إرسال طلب الاعتراف إلى الجهة المختصة إلى جانب المستندات المطلوبة. أو يتم تسليمها في المقر شخصيًا. يمكن تحميل طلب الاعتراف من الموقع الإلكتروني للجهة المختصة.
في بعض الأحيان لا يكون طلب الاعتراف متاح للتحميل. في هذه الحالة يجب على الشخص تقديم طلب دون تنسيق محدد. يجب على الشخص بعد ذلك كتابة خطاب إلى الجهة المختصة. وفي هذا الخطاب، يجب التقدم بطلب لإتمام إجراءات الإعتراف. ستقدم الجهة المختصة معلومات حول كيفية القيام بذلك.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Eine Berufszulassung ist z. B. die Approbation oder Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Oder das Führen einer Berufsbezeichnung bei Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Berufszulassung kann auch die Eintragung in die Handwerksrolle für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk sein. Erst danach darf sich die Person als Meisterin oder Meister bezeichnen und einen Gewerbebetrieb eröffnen.
Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dafür müssen sie aber erst einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde
Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.
Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Das Recht für Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), in einem anderen EU-Land selbstständig und dauerhaft zu arbeiten. Diese Personen dürfen ein Gewerbe haben. Und in kaufmännischen, handwerklichen oder freien Berufen selbstständig arbeiten.
Die Niederlassung in einem reglementierten Beruf ist in Deutschland aber nur mit der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation möglich. Das gilt zum Beispiel für Ärztinnen und Ärzte.
Wenn Personen nur für eine bestimmte Zeit in Deutschland arbeiten wollen, brauchen sie keine Anerkennung. Dann gilt die Dienstleistungsfreiheit.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Durch die Dienstleistungsfreiheit dürfen Personen, die in einem Land der Europäischen Union (EU) selbstständig Dienstleistungen anbieten, diese auch in jedem anderen Land der EU anbieten. Dies gilt aber nur für selbstständige Tätigkeiten. Das sind gewerbliche, handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, die anderen angeboten werden. Die Dienstleistungsfreiheit gilt nur für die vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit. Es ist keine dauerhafte Möglichkeit und gilt nicht für angestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Dies regelt die Niederlassungsfreiheit.
Nur in den reglementierten Berufen in Deutschland, wie z. B. Arzt oder Ärztin, muss die Tätigkeit vorher schriftlich bei der zuständigen Behörde in Deutschland gemeldet werden.
Wer dauerhaft in Deutschland selbstständig tätig sein möchte, muss eine Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland durchführen. Dies gilt auch für angestellte Personen.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
Verzeichnis der Handwerkskammern (HWK) über die Inhaber eines Betriebes im zulassungspflichtigen Handwerk.
In Deutschland können Personen im Handwerk einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken müssen sie dafür einen bestimmten Fortbildungsabschluss haben. Dieser Abschluss heißt: Meisterin oder Meister. Meisterinnen und Meister müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dann erhalten sie eine Handwerkskarte.
Personen mit ausländischem Fortbildungsabschluss als Meisterin oder Meister im Handwerk können einen
Anerkennungsantrag für diese Berufsqualifikation stellen. Mit der Anerkennung können sie sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sie erhalten damit aber keinen Titel als Meisterin oder Meister!
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Gleichwertigkeitsfeststellung
In Deutschland prüft die zuständige Stelle: Ist eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig? Diese Prüfung heißt Gleichwertigkeitsprüfung und findet im Anerkennungsverfahren statt.
Die zuständige Stelle braucht für diese Prüfung alle Dokumente über die ausländische Berufsqualifikation. Zum Beispiel das Zeugnis über den Berufsabschluss und einen Nachweis über Berufserfahrung.
Eine Person hat einen Berufsabschluss, wenn sie eine Berufsausbildung beendet und eine staatliche oder staatlich anerkannte Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat. Den Berufsabschluss weist man z. B. durch sein Zeugnis nach.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dafür müssen sie aber erst einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Für nicht reglementierte Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung. Das heißt: In diesen Berufen dürfen Personen ohne Berufszulassung arbeiten. Zu diesen Berufen gehören z. B. alle Berufe einer dualen Berufsausbildung.
Die Anerkennung ist für folgende Staatsangehörige freiwillig: EU/EWR/Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und USA. Das heißt: Personen aus einem dieser Staaten können ohne Anerkennung in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten. Personen aus einem anderen Drittstaat benötigen jedoch die Anerkennung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Auch:
Gleichwertigkeitsbescheid,
Bescheid über Gleichwertigkeit,
Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung,
Anerkennungsurkunde
Ein Anerkennungsbescheid ist ein Dokument von der zuständigen Stelle zu einem Anerkennungsantrag. Darin steht das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Ein Anerkennungsbescheid ist rechtsverbindlich.
Bei voller Anerkennung kann mit dem Anerkennungsbescheid die Erlaubnis zur Berufstätigkeit verbunden sein. Das kann z. B. die Approbation, die Berufserlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder die Urkunde zur staatlichen Anerkennung sein.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
المصطلح بالألمانية: Anerkennungsantrag
وكذلك: Antrag auf Anerkennung
عادة ما يكون طلب الاعتراف عبارة عن استمارة. وبذلك يمكن للأشخاص التقدم بطلب للحصول على الاعتراف بمؤهلاتهم المهنية الأجنبية.
سيتم إرسال طلب الاعتراف إلى الجهة المختصة إلى جانب المستندات المطلوبة. أو يتم تسليمها في المقر شخصيًا. يمكن تحميل طلب الاعتراف من الموقع الإلكتروني للجهة المختصة.
في بعض الأحيان لا يكون طلب الاعتراف متاح للتحميل. في هذه الحالة يجب على الشخص تقديم طلب دون تنسيق محدد. يجب على الشخص بعد ذلك كتابة خطاب إلى الجهة المختصة. وفي هذا الخطاب، يجب التقدم بطلب لإتمام إجراءات الإعتراف. ستقدم الجهة المختصة معلومات حول كيفية القيام بذلك.
Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist ein wichtiger Teil der Anerkennungsgesetze. Das BQFG gibt es in Deutschland auf Bundesebene und in den 16 Bundesländern. Es ist immer Artikel 1 der Anerkennungsgesetze zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Es regelt das Anerkennungsverfahren.
Auch: Herkunftsstaat, Heimatland
Das Herkunftsland ist das Land, in dem eine Person geboren oder aufgewachsen ist. Meistens besitzt die Person die Staatsangehörigkeit von diesem Land.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Eine Person hat einen Berufsabschluss, wenn sie eine Berufsausbildung beendet und eine staatliche oder staatlich anerkannte Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat. Den Berufsabschluss weist man z. B. durch sein Zeugnis nach.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dafür müssen sie aber erst einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Bezeichnung für ein Land, das nicht zu diesen Ländern gehört:
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Auch: Mangelberufe
In Deutschland gibt es für bestimmte Berufe zu wenig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das heißt: Es sind zu wenige Personen für diese Berufe ausgebildet. Diese Berufe heißen Engpassberufe.
Zu den Engpassberufen gehören vor allem technische Berufe und einige Gesundheits- und Pflegeberufe. Die Engpassberufe stehen in der Positivliste.
Betriebe und Unternehmen, in denen Auszubildende eine duale Berufsausbildung machen können. In einem Ausbildungsbetrieb findet der praktische Teil der Berufsausbildung statt.
Die Berufsschule ist eine Form der beruflichen Schulen. Die Berufsschule ist die Schule für den schulischen Teil einer dualen Berufsausbildung.
Die Berufsfachschule ist eine Form der beruflichen Schulen. In einer Berufsfachschule können die Schülerinnen und Schüler einen kompletten schulischen Ausbildungsberuf lernen.
Es gibt auch andere Angebote an einer Berufsfachschule, bei denen z. B. nur Teile einer Berufsausbildung unterrichtet werden.
Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Mit einer Anpassungsqualifizierung können Personen mit nicht reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen. Dann können sie doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dafür müssen sie aber erst einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
المصطلح بالألمانية: Anerkennungsantrag
وكذلك: Antrag auf Anerkennung
عادة ما يكون طلب الاعتراف عبارة عن استمارة. وبذلك يمكن للأشخاص التقدم بطلب للحصول على الاعتراف بمؤهلاتهم المهنية الأجنبية.
سيتم إرسال طلب الاعتراف إلى الجهة المختصة إلى جانب المستندات المطلوبة. أو يتم تسليمها في المقر شخصيًا. يمكن تحميل طلب الاعتراف من الموقع الإلكتروني للجهة المختصة.
في بعض الأحيان لا يكون طلب الاعتراف متاح للتحميل. في هذه الحالة يجب على الشخص تقديم طلب دون تنسيق محدد. يجب على الشخص بعد ذلك كتابة خطاب إلى الجهة المختصة. وفي هذا الخطاب، يجب التقدم بطلب لإتمام إجراءات الإعتراف. ستقدم الجهة المختصة معلومات حول كيفية القيام بذلك.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Berufsanerkennungsrichtlinie, Anerkennungsrichtlinie
Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie heißt offiziell: Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Die Richtlinie regelt die Anerkennung der Berufsqualifikationen zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) für reglementierte Berufe.
Das sind die wichtigsten Regeln:
Die Richtlinie ist am 15. Oktober 2005 in Kraft getreten und wurde mit der Richtlinie 2013/55/EU reformiert.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Die Berufszulassung ist die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, in einem Beruf arbeiten zu dürfen. Oder die Erlaubnis von einer zuständigen offiziellen Stelle, eine bestimmte Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Die Berufszulassung muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die Person darf nur in dem Beruf arbeiten, wenn die Berufszulassung erteilt wurde!
Eine Berufszulassung ist z. B. die Approbation oder Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte. Oder das Führen einer Berufsbezeichnung bei Pflegefachfrau und Pflegefachmann. Die Berufszulassung kann auch die Eintragung in die Handwerksrolle für Berufe im zulassungspflichtigen Handwerk sein. Erst danach darf sich die Person als Meisterin oder Meister bezeichnen und einen Gewerbebetrieb eröffnen.
Die zuständige Stelle informiert über Berufe mit Berufszulassung im Bereich ihrer Zuständigkeit.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.
Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufen zeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.
Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
Verzeichnis der Handwerkskammern (HWK) über die Inhaber eines Betriebes im zulassungspflichtigen Handwerk.
In Deutschland können Personen im Handwerk einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken müssen sie dafür einen bestimmten Fortbildungsabschluss haben. Dieser Abschluss heißt: Meisterin oder Meister. Meisterinnen und Meister müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dann erhalten sie eine Handwerkskarte.
Personen mit ausländischem Fortbildungsabschluss als Meisterin oder Meister im Handwerk können einen
Anerkennungsantrag für diese Berufsqualifikation stellen. Mit der Anerkennung können sie sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sie erhalten damit aber keinen Titel als Meisterin oder Meister!
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
Bestimmte Berufe im Handwerk sind zulassungspflichtig. Ein zulassungspflichtiges Handwerk ist ein Handwerk mit Gefährdungspotenzial. Das heißt: Wenn das Handwerk nicht korrekt ausgeführt wird, drohen Gefahren für die Kunden oder andere Menschen. Zu diesen Berufen gehören z. B. Elektrotechnikerin, Tischler und Konditorin.
Die zulassungspflichtigen Handwerke sind in Anlage A der Handwerksordnung (HwO) aufgelistet.
Handwerkerinnen und Handwerker können sich selbstständig machen und einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken ist eine Voraussetzung dafür, sich vorher in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Handwerkerinnen und Handwerker in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben brauchen das nicht zu tun.
In die Handwerksrolle werden Meisterinnen und Meister des zulassungspflichtigen Handwerks eingetragen. Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation müssen dazu eine Gleichwertigkeitsprüfung durchführen lassen. Wenn die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Meisterabschluss festgestellt wird, dann können sie in die Handwerksrolle eingetragen werden. Sie dürfen dann selbstständig eine Handwerksfirma führen.
Es gibt auch die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe. Für eine Selbstständigkeit gelten dann andere Regelungen.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse nach einer Ausbildung trainieren und erweitern. Es gibt folgende Formen von Weiterbildung:
Zur beruflichen Weiterbildung gehören Kurse für die Vertiefung und Ergänzung beruflicher Kenntnisse. Das Lernen in der beruflichen Weiterbildung erfolgt formal, nicht formal oder informell.
Die Begriffe „Fortbildung“ und „Weiterbildung“ werden im beruflichen Kontext heute oft synonym verwendet. In der Praxis gibt es für die berufliche Weiterbildung folgende Unterscheidung:
Eventuell muss am Ende einer Weiterbildung eine Prüfung abgelegt werden. Am Ende einer Weiterbildung bekommt man in der Regel einen Nachweis über die Teilnahme oder das Bestehen der Prüfung. Diese Nachweise heißen z. B. Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder Zeugnis.
Diese Nachweise helfen im Anerkennungsverfahren. Denn damit können Personen oft wesentliche Unterschiede zwischen ihrer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Personen mit einem Heilberuf kümmern sich um die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Personen mit einem Heilberuf dürfen in ihrem Beruf nur mit einer Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung arbeiten. Zum Beispiel Ärztinnen, Zahnärzte und Pflegefachfrauen.
Eine Übersicht über alle Heilberufe gibt es hier:
Auch: berufsständische Körperschaft, Standesvertretung
Einrichtung zur Verwaltung für Personen mit gleichem oder ähnlichem Beruf. Es gibt verschiedene Kammern. Zum Beispiel Handwerkskammer, Ärztekammer und Industrie- und Handelskammer (IHK).
Eine Kammer übernimmt staatliche Aufgaben und kümmert sich um die Interessen der Mitglieder. Eine Kammer hat verschiedene Aufgaben. Sie benennt z. B. Inhalte der Ausbildungen, legt Prüfungsrichtlinien fest und stellt Berufszulassungen aus. Eine Kammer kann auch die zuständige Stelle für die Anerkennung von Berufsqualifikationen sein.
Ein Beruf, der durch eine geregelte Berufsausbildung erlernt wird. Es gibt 2 Arten von Ausbildungsberufen:
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) ist eine Empfehlung des Europarates zu Sprachkenntnissen in einer Fremdsprache. Der GER teilt Sprachkenntnisse in einer Fremdsprache in verschiedene Kompetenzlevel und Sprachniveaus ein. Dadurch sind Sprachkenntnisse besser miteinander vergleichbar. Der GER dient auch als Maßstab zum Erwerb von Sprachkenntnissen.
Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)
Raster zur Selbsteinschätzung von Europass
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
المصطلح بالألمانية: Anerkennungsantrag
وكذلك: Antrag auf Anerkennung
عادة ما يكون طلب الاعتراف عبارة عن استمارة. وبذلك يمكن للأشخاص التقدم بطلب للحصول على الاعتراف بمؤهلاتهم المهنية الأجنبية.
سيتم إرسال طلب الاعتراف إلى الجهة المختصة إلى جانب المستندات المطلوبة. أو يتم تسليمها في المقر شخصيًا. يمكن تحميل طلب الاعتراف من الموقع الإلكتروني للجهة المختصة.
في بعض الأحيان لا يكون طلب الاعتراف متاح للتحميل. في هذه الحالة يجب على الشخص تقديم طلب دون تنسيق محدد. يجب على الشخص بعد ذلك كتابة خطاب إلى الجهة المختصة. وفي هذا الخطاب، يجب التقدم بطلب لإتمام إجراءات الإعتراف. ستقدم الجهة المختصة معلومات حول كيفية القيام بذلك.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dafür müssen sie aber erst einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Auch: polizeiliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist ein Dokument von einer Behörde. Darin stehen alle registrierten Vorstrafen einer Person.
Jede Person ab 14 Jahren kann ein Führungszeugnis beantragen. Der Antrag wird hier gestellt:
In den meisten Ländern gibt es ein Dokument, das mit dem deutschen Führungszeugnis vergleichbar ist.
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
EU / EWR / Schweiz ist die Abkürzung für: Europäische Union/Europäischer Wirtschaftsraum/Schweiz.
Zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gehören: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören: Alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Die Schweiz hat mit der Europäischen Union einen Vertrag gemacht. Darin steht: Die Schweiz nimmt am europäischen System der beruflichen Anerkennung teil.
Auch: Ausbildungsstaat
Das Land, in dem das Abschlusszeugnis für eine Berufsqualifikation ausgestellt wurde.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dafür müssen sie aber erst einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Auch: Meisterqualifikation
Meisterin oder Meister ist die Bezeichnung für einen deutschen Fortbildungsabschluss.
Meisterinnen und Meister qualifizieren sich in einer beruflichen Fortbildung für bestimmte Aufgaben. Sie lernen z. B. ein Unternehmen zu leiten. Es gibt Meisterinnen und Meister in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel im Handwerk, in der Industrie und in der Landwirtschaft.
Es gibt Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister für verschiedene Berufe. Meistens brauchen die Personen dafür eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen ohne Berufsausbildung, aber mit Berufserfahrung. Diese Fortbildungen gibt es auch für Personen mit einem Hochschulabschluss. Die Teilnahme an einer solchen Fortbildung hängt von den Vorschriften des jeweiligen Berufes ab.
Im zulassungspflichtigen Handwerk darf nur eine Person mit Meisterqualifikation einen Betrieb leiten und Auszubildende ausbilden.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Verzeichnis der Handwerkskammern (HWK) über die Inhaber eines Betriebes im zulassungspflichtigen Handwerk.
In Deutschland können Personen im Handwerk einen Betrieb gründen. In zulassungspflichtigen Handwerken müssen sie dafür einen bestimmten Fortbildungsabschluss haben. Dieser Abschluss heißt: Meisterin oder Meister. Meisterinnen und Meister müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dann erhalten sie eine Handwerkskarte.
Personen mit ausländischem Fortbildungsabschluss als Meisterin oder Meister im Handwerk können einen
Anerkennungsantrag für diese Berufsqualifikation stellen. Mit der Anerkennung können sie sich ebenfalls in die Handwerksrolle eintragen lassen. Sie erhalten damit aber keinen Titel als Meisterin oder Meister!
Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig und auf eigene Verantwortung ausgeübt wird. Zum Beispiel: Ein Restaurant, Geschäft oder einen Handwerksbetrieb führen. Eine Person mit einem Gewerbe hat keinen Arbeitgeber.
Ein Gewerbe muss angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung muss vor der Eröffnung eines Gewerbes erfolgen.
In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Für einige Gewerbe ist aber eine besondere Erlaubnis, eine Genehmigung oder ein Sachkundenachweis notwendig, um es selbstständig durchführen zu dürfen. In bestimmten Fällen wird das Gewerbe auch besonders überwacht. Diese Gewerbe heißen auch reglementierte Gewerbe. Dazu gehören z. B. das Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittlungen und Pflegedienste. Für die Gewerbe in Handwerksberufen gibt es andere Regelungen.
Viele Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung geregelt. Es ist wichtig, die Regelungen vor der Eröffnung eines Gewerbes zu kennen. Informationen dazu gibt es beim Gewerbeamt und beim Finanzamt. Für viele Gewerbe ist auch die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
Es gibt selbstständige Tätigkeiten, die kein Gewerbe sind. Dazu gehören die sogenannten freien Berufe, z. B. Anwältin, Künstler und Wissenschaftlerin.
Berufe im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei sind auch kein Gewerbe. Für diese Berufe gelten andere Regelungen.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Im Handwerk üben Personen Berufe mit vor allem handwerklichen Tätigkeiten aus. Es gibt rund 130 Handwerksberufe. Dazu gehören z. B. Bäckerin, Friseur, Uhrmacherin, Elektrotechniker und Fotografin.
Eine Ausbildung im Handwerk endet nach 3 bis 3,5 Jahren mit der Gesellenprüfung. Danach gibt es die Möglichkeit zur Fortbildung als Handwerksmeisterin und Handwerksmeister.
Personen mit einem Handwerksberuf können selbstständig arbeiten. Das heißt: Sie dürfen einen eigenen Handwerksbetrieb führen.
Im zulassungspflichtigen Handwerk muss man Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister sein. Dies geht auch mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation (Anerkennungsverfahren). Zusätzlich muss man vorher in die Handwerksrolle eingetragen werden. Die Voraussetzungen regelt die Handwerksordnung.
Man kann auch in den zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben einen eigenen Handwerksbetrieb führen. Dafür muss man sich vorher in ein Verzeichnis eintragen lassen oder ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Die Anerkennung ist hier nicht notwendig.
Die zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe stehen in der Handwerksordnung in Anlage B.
Beides gilt auch für Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
المصطلح بالألمانية: Anerkennungsantrag
وكذلك: Antrag auf Anerkennung
عادة ما يكون طلب الاعتراف عبارة عن استمارة. وبذلك يمكن للأشخاص التقدم بطلب للحصول على الاعتراف بمؤهلاتهم المهنية الأجنبية.
سيتم إرسال طلب الاعتراف إلى الجهة المختصة إلى جانب المستندات المطلوبة. أو يتم تسليمها في المقر شخصيًا. يمكن تحميل طلب الاعتراف من الموقع الإلكتروني للجهة المختصة.
في بعض الأحيان لا يكون طلب الاعتراف متاح للتحميل. في هذه الحالة يجب على الشخص تقديم طلب دون تنسيق محدد. يجب على الشخص بعد ذلك كتابة خطاب إلى الجهة المختصة. وفي هذا الخطاب، يجب التقدم بطلب لإتمام إجراءات الإعتراف. ستقدم الجهة المختصة معلومات حول كيفية القيام بذلك.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dafür müssen sie aber erst einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Mit einer Ausgleichsmaßnahme können Personen mit einem reglementierten Beruf wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen Referenzberuf ausgleichen.
Dabei lernen diese Personen die Fähigkeiten, die ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlen, oder sie machen eine Eignungsprüfung oder Kenntnisprüfung. Bei erfolgreicher Teilnahme oder bei Bestehen erhalten diese Personen doch noch die volle Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dafür müssen sie aber erst einen Folgeantrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen. Die gesetzliche Regelung hängt vom Beruf und von der Staatsangehörigkeit ab. Eine Ausgleichsmaßnahme kann z. B. ein Anpassungslehrgang, eine Eignungsprüfung oder eine Kenntnisprüfung sein. Die Kenntnisprüfung muss z. B. in den Gesundheitsberufen gemacht werden, wenn man aus einem Drittstaat kommt.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Auch: Herkunftsstaat, Heimatland
Das Herkunftsland ist das Land, in dem eine Person geboren oder aufgewachsen ist. Meistens besitzt die Person die Staatsangehörigkeit von diesem Land.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
المصطلح بالألمانية: Anerkennungsantrag
وكذلك: Antrag auf Anerkennung
عادة ما يكون طلب الاعتراف عبارة عن استمارة. وبذلك يمكن للأشخاص التقدم بطلب للحصول على الاعتراف بمؤهلاتهم المهنية الأجنبية.
سيتم إرسال طلب الاعتراف إلى الجهة المختصة إلى جانب المستندات المطلوبة. أو يتم تسليمها في المقر شخصيًا. يمكن تحميل طلب الاعتراف من الموقع الإلكتروني للجهة المختصة.
في بعض الأحيان لا يكون طلب الاعتراف متاح للتحميل. في هذه الحالة يجب على الشخص تقديم طلب دون تنسيق محدد. يجب على الشخص بعد ذلك كتابة خطاب إلى الجهة المختصة. وفي هذا الخطاب، يجب التقدم بطلب لإتمام إجراءات الإعتراف. ستقدم الجهة المختصة معلومات حول كيفية القيام بذلك.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Die Berufserlaubnis ist eine offizielle staatliche Berufszulassung. Damit dürfen Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten. Zum Beispiel in einem akademischen Heilberuf.
Die Berufserlaubnis ist bei akademischen Heilberufen zeitlich befristet und enthält meistens weitere Einschränkungen.
Mit einer Approbation dürfen Personen mit einem akademischen Heilberuf in Deutschland dauerhaft und ohne Einschränkung arbeiten. Zum Beispiel erhalten Ärztinnen und Ärzte im Anerkennungsverfahren, die noch keine Approbation haben, vielleicht eine Berufserlaubnis.
Auch: Berufsbezeichnung führen
Eine Berufsbezeichnung ist der Name für einen Beruf. Manche Berufsbezeichnungen dürfen nur mit einer staatlichen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verwendet werden. Zu diesen Berufen gehören z. B. Ingenieurinnen, Physiotherapeuten und weitere Berufe im Gesundheitsbereich.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist ein wichtiger Teil der Anerkennungsgesetze. Das BQFG gibt es in Deutschland auf Bundesebene und in den 16 Bundesländern. Es ist immer Artikel 1 der Anerkennungsgesetze zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Es regelt das Anerkennungsverfahren.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Das Anerkennungsgesetz regelt die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Im Anerkennungsgesetz steht: Personen mit einer ausländischen Berufsqualifikation haben in Deutschland das Recht auf ein Anerkennungsverfahren.
Das Gesetz heißt offiziell: Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Es gibt das Anerkennungsgesetz des Bundes und die Anerkennungsgesetze der 16 Bundesländer. Wichtige Teile der Anerkennungsgesetze sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und die Anpassungen für die Fachgesetze und für Verordnungen zu Berufen.
بالألمانية: Anerkennung
أيضا: أيضا: Anerkennung der Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsfeststellung, berufliche Anerkennung, Gleichwertigkeit
يعني الاعتراف في سياق المؤهلات المهنية الأجنبية، أن مؤهلا مهنيا غير ألماني مُكافيء قانوناً لمؤهل مهني مرجعي ألماني، وبالتالي فإن المُؤهل المهني الأجنبي معترف به أيضا في ألمانيا.
يُميز هنا بين الإعتراف الكامل، والاعتراف الجزئي، وعدم الاعتراف. يعني "الاعتراف الكامل" أن مؤهلك المهني مكافيء للمهنة المرجعية الألمانية ذات الصلة. ويعني "الاعتراف الجزئي"، أنه تم تحديد فروق جوهرية بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية، ومن ثم لا يزال بإمكانك الحصول على "الاعتراف الكامل" من خلال المشاركة بنجاح في "مواءمة مؤهلات" أو تنفيذ "إجراء تعويضي. "عدم الاعتراف" يعني أن الفروق بين مؤهلك المهني وبين المهنة المرجعية الألمانية كبيرة للغاية.
Zuständige Stelle ist hier der Name für Behörden und Institutionen. Diese Behörden und Institutionen führen das Anerkennungsverfahren auf der Grundlage von geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch.
Auch:
Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren,
Gleichwertigkeitsfeststellung,
Gleichwertigkeitsprüfung
Die zuständige Stelle in Deutschland prüft im Anerkennungsverfahren die ausländische Berufsqualifikation. Die zuständige Stelle prüft: Ist die ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig?
Für das Anerkennungsverfahren braucht die zuständige Stelle Zeugnisse und andere Dokumente über Inhalt und Dauer der Berufsqualifikation. Zeugnisse und andere Dokumente über die Berufserfahrung sind auch wichtig.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
Auch: Referenzqualifikation
Der Referenzberuf ist eine deutsche Berufsqualifikation. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine ausländische Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.
Verfahrenskosten sind Kosten für das Anerkennungsverfahren. Das heißt: Personen im Anerkennungsverfahren müssen Geld an die zuständige Stelle bezahlen.
Im Anerkennungsverfahren kann es weitere Kosten geben. Zum Beispiel für Übersetzungen von Zeugnissen und Beglaubigungen von Dokumenten. Denn Übersetzungen und Beglaubigungen kosten Geld. Es gibt für Personen im Anerkennungsverfahren aber auch finanzielle Unterstützung.
Finanzielle Förderung
Eine Berufsausbildung ist eine Ausbildung in einem bestimmten geregelten Beruf. In einer Berufsausbildung lernen Auszubildende alle erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es gibt 2 Arten von Berufsausbildung:
• duale Berufsausbildung
• schulische Berufsausbildung
Die Berufsausbildungen werden jeweils in einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.
Die duale Berufsausbildung findet in einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Duale Ausbildungsberufe sind z. B. KFZ-Mechatronikerin, Kaufmann im Einzelhandel oder Tischlerin.
Die schulische Berufsausbildung findet an einer Berufsfachschule oder anderen beruflichen Schule statt. Schulische Ausbildungsberufe gibt es in den Bereichen Technik, Gesundheit und Erziehung. Solche Berufe sind z. B. Pflegefachmann, staatlich geprüfte Informatikerin oder Erzieher.
Eine Berufsausbildung dauert in Deutschland 2 bis 3,5 Jahre. Das kommt auf den Beruf an, aber auch auf den Schulabschluss. Mit dem Abitur ist die Ausbildungszeit oft kürzer.
Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Vorschriften. Zu diesen Berufen gehören z. B. Heilberufe, Architektinnen und Lehrer.
Personen mit einem reglementierten Beruf brauchen die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Dann dürfen sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten. Der Anerkennungs-Finder hilft bei der Suche nach reglementierten Berufen.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildungen, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede.
Berufsqualifikationen sind Qualifikationen, die durch Ausbildungsnachweise oder Befähigungsnachweise nachgewiesen werden. Sie führen zu einem klar definierten Beruf. Eine Berufsqualifikation kann auch durch eine im Inland oder Ausland gemachte Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Eine Berufsqualifikation ist z. B. ein Berufsabschluss, ein Fortbildungsabschluss, eine Approbation oder Berufserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Für Berufsqualifikationen aus dem Ausland gibt es das Anerkennungsverfahren. Dabei wird die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation überprüft. Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse gibt es nur für Hochschulabschlüsse für einen reglementierten Beruf. Zum Beispiel für Ärzte oder Zahnärztinnen. Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Hochschulabschlüsse für einen nicht reglementierten Beruf. Für diese Hochschulabschlüsse gibt es die Zeugnisbewertung. Zum Beispiel für Geologinnen oder Physiker.
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