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Anerkennungs-Finder
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Sie möchten in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten?

Lassen Sie Ihren Beruf anerkennen! Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen können.

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Aktuelles

Häufige Fragen von Anerkennungsinteressierten

Ja. Auch wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, können Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Ihre berufliche Zukunft kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation hilfreich oder sogar notwendig sein.

Berufsanerkennung für Geflüchtete 

Was ist berufliche Anerkennung?

Ob Ihr Abschluss anerkannt werden kann, wird im Anerkennungsverfahren geprüft. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf.

Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid. Der Bescheid informiert Sie über das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens. Es gibt verschiedene Ergebnisse: Die Berufsqualifikation wird anerkannt, es bestehen wesentliche Unterschiede zum Referenzberuf oder die Berufsqualifikation wird nicht anerkannt. Wesentliche Unterschiede können Sie meistens durch die Teilnahme an einer Qualifizierung ausgleichen.

Sie können Ihr Abschlusszeugnis nicht vorlegen? Dann können Sie für nicht reglementierte Berufe vielleicht eine Qualifikationsanalyse machen. Das gilt auch für eine Meisterqualifikation im zulassungspflichtigen Handwerk. Für reglementierte Berufe gibt es auch Möglichkeiten. Sie können z. B. einen Anpassungslehrgang oder eine Prüfung machen.

Ihren Referenzberuf finden Sie im Anerkennungs-Finder. Dort finden Sie auch Informationen über Beratungsangebote und über die zuständige Stelle für Ihren Antrag auf Anerkennung.

Beratung

Wie bekomme ich die Anerkennung?

Wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, ist die Anerkennung zwingend notwendig, Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z. B. aus den Bereichen Sicherheit und Gesundheit.

Ausnahme: Sie kommen aus EU/EWR/Schweiz und Sie üben nur gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland aus. Dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle melden. Eine Anerkennung ist aber nicht erforderlich.

Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. In einem nicht reglementierten Beruf können Sie ohne Anerkennung arbeiten. Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber aufenthaltsrechtlich wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben. 

Vorteile der Anerkennung

Was ist berufliche Anerkennung?

In Deutschland und einigen anderen Ländern gibt es kostenlose Beratungsangebote zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das für Sie passende Beratungsangebot finden Sie auf unserem Online-Portal über den Anerkennungs-Finder.

Eine Übersicht über alle Beratungsangebote finden Sie auch auf der Seite Beratung auf diesem Portal.

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss für einen reglementierten Beruf haben, müssen Sie in jedem Fall die Anerkennung beantragen. Das gilt z.B. für Ärztinnen und Apotheker. Mit einem Hochschulabschluss für nicht reglementierte Berufe können Sie ohne Anerkennung in Ihrem Beruf arbeiten. Das gilt z.B. für Mathematikerinnen oder Soziologen.

Ein Anerkennungsverfahren oder die Bewertung Ihres Hochschulabschlusses kann aber aufenthaltsrechtlich wichtig sein oder Vorteile für Ihre Zukunft in Deutschland haben.  

Hochschulabschlüsse

Was ist berufliche Anerkennung?

Vorteile der Anerkennung

Sie müssen Ihren Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stelle in Deutschland einreichen. Die zuständige Stelle finden Sie im Anerkennungs-Finder.

Beruf anerkennen

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Sie möchten in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Im Anerkennungs-Finder erfahren Sie, wie und wo Sie Ihren ausländischen Beruf anerkennen lassen können.

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FAQ

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Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um die berufliche Anerkennung in Deutschland. Schauen Sie mal vorbei, vielleicht wurde Ihre Frage ja bereits beantwortet.

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