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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Materialien zur Berufsanerkennung von Geflüchteten

Die hier aufgeführte Link- und Materialsammlung soll die Beratung und Integration von Geflüchteten unterstützen.

Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

  • Ist die berufliche Anerkennung für Geflüchtete möglich?
  • Ist die berufliche Anerkennung für Geflüchtete notwendig?
  • Welche Infoquellen und Materialien für die Beratungspraxis gibt es?

Aktuell: Krieg in der Ukraine

Das Hilfeportal „Germany4Ukraine“ bietet für Geflüchtete aus der Ukraine Informationen zu Aufenthalt, Arbeit, Unterkunft und medizinischer Versorgung in den Sprachen Ukrainisch, Deutsch, Englisch und Russisch.

Germany4Ukraine

Ist die berufliche Anerkennung für Geflüchtete möglich?

Ja. Auch Geflüchtete können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation beantragen. Denn: Die berufliche Anerkennung hängt nicht vom Aufenthaltsstatus oder der Staatsangehörigkeit ab. Für die berufliche Zukunft kann die Anerkennung der Berufsqualifikation hilfreich oder sogar notwendig sein.

Für den Antrag auf Anerkennung sind jedoch bestimmte Dokumente notwendig, z.B. das Abschlusszeugnis. Wenn diese Dokumente fehlen, können Geflüchtete ihre beruflichen Fähigkeiten in vielen Fällen auch praktisch nachweisen. Das ist je nach Beruf z.B. mit einer Qualifikationsanalyse, einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung möglich.

 

Ist die berufliche Anerkennung für Geflüchtete notwendig?

Brauchen Geflüchtete die Berufsanerkennung, um in Deutschland arbeiten zu können? Das hängt vom Aufenthaltstitel, der damit verbundenen Arbeitserlaubnis und dem Beruf ab.

Die Arbeitserlaubnis heißt offiziell Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Diese Genehmigung erteilt die Ausländerbehörde mit einem Vermerk im Aufenthaltstitel. Personen aus Drittstaaten brauchen diesen Vermerk im Aufenthaltstitel, damit sie in Deutschland arbeiten dürfen. Eine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ist für diese Genehmigung nicht erforderlich.

Wer in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, braucht jedoch die Anerkennung. Reglementierte Berufe sind rechtlich geschützte Berufe, z.B. im Bereich Pflege, Gesundheit und Erziehung. Für nicht reglementierte Berufe wie z.B. Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kauffrau für Büromanagement ist die Anerkennung nicht notwendig. Sie ist aber hilfreich bei Bewerbungen oder Gehaltsverhandlungen. Denn in dem offiziellen Bescheid über die Anerkennung können Arbeitgeber die beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse sofort erkennen.

 

Informationen und Arbeitshilfen

Cover BIBB Discussion Paper
BIBB, 2022

Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen

Bildungsniveau und Erwerbsbeteiligung in der Ukraine bzw. in Deutschland lebender Ukrainerinnen und Ukrainer, die Anerkennung der Berufsqualifikationen und Verbesserungspotenzial des Anerkennungsprozesses.

Cover IW-Report
IW, 2022

Ukraine-Geflüchtete: Integration durch Anerkennung

Der aktuelle IW-Report beschreibt Rahmenbedingungen, Förderangebote und Potenziale der Anerkennung für die Integration von ukrainischen Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt.

Hände halten einen Tablet-Computer.
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, 2022

Ratsuchende aus der Ukraine - Analyse IQ Beratung 02-09/2022

Zahlen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung von Personen aus der Ukraine von Februar bis September 2022

Website auf Laptop
Bundesagentur für Arbeit, 2022

Beratung geflüchteter Menschen aus der Ukraine

Weisung 202206007 vom 14.06.2022 – Beratung, Vermittlung und Förderung geflüchteter Menschen aus der Ukraine

IAB, 2022

Die Folgen des Ukraine-Kriegs für Migration und Integration

IAB Forschungsbericht 2/2022

pdf, 484 KB
EU-Kommission, 2022

Emp­feh­lun­gen zur An­er­ken­nung der Qua­li­fi­ka­tio­nen von Ukrai­ne-Ge­flüch­te­ten

Emp­feh­lung (EU) 2022/554 vom 5. April 2022

IQ Fachstelle Einwanderung, 2022

Geflüchtet, um zu bleiben?

Analyse 04/2022

Hände halten Cover der Broschüre zur Qualifikationsanalyse.
pdf, 469 KB
BIBB, 2021

Häu­fi­ge Fra­gen zur Qua­li­fi­ka­ti­ons­ana­ly­se

In be­stimm­ten Fällen ist die An­er­ken­nung mit ei­ner Qua­li­fi­ka­ti­ons­ana­ly­se möglich. Häufi­ge Fra­gen da­zu be­ant­wor­tet die Broschüre für An­trag­stel­len­de.