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Ein Angebot des Bundesinstituts für Berufsbildung

Informationen zu Ihren Angaben

  • Ihr Beruf: Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin
  • Ihr Arbeitsort: Baek in Brandenburg
    • Der Beruf Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin ist in Brandenburg reglementiert.
    • Die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist notwendig, damit Sie in dem Beruf in Deutschland arbeiten können.
    • Die Anerkennung hat viele Vorteile.

Lassen Sie sich zum Verfahren kostenlos beraten

  • Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei der Anerkennung.
  • Die Beratungsstelle hilft Ihnen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.
  • Die Beraterin oder der Berater helfen Ihnen bei dem Antrag.
  • Danach reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation.
  • Die Hilfe der Beratungsstellen ist kostenlos!
Ausrufezeichen
Es kann zurzeit etwas dauern, bis Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle bekommen. Sie können sich aber unter "Ihr Verfahren" schon jetzt über Ihre Anerkennung informieren.
In der Beratung erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:
  • Ist mein gewählter Beruf korrekt?
  • Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
  • Welche Dokumente muss ich in welcher Form einreichen?
  • Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
  • Gibt es für mich Alternativen zur Anerkennung?
  • Was kann ich tun, wenn ich keine Anerkennung erhalte?
  • Welche Möglichkeiten zur Qualifizierung gibt es?
Wir empfehlen: Lassen Sie sich erst beraten und stellen Sie dann Ihren Antrag auf Anerkennung! Dadurch vermeiden Sie Fehler beim Antrag und Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Für die Beratung benötigen Sie einige Informationen. Die Beraterinnen und Berater können Ihnen dann besser helfen. Diese Informationen sind wichtig:
  • Wie heißt der Beruf oder das Studium in Ihrem Ausbildungsland genau?
  • Welcher Abschluss soll anerkannt werden?
  • Haben Sie bereits einen Antrag auf Anerkennung gestellt? Wenn ja, bei welcher zuständigen Stelle?
Sie können diese Dokumente zur Beratung mitbringen:
  • Zeugnisse und Fächerübersichten
  • Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher)
  • Ihren Identitätsnachweis
  • Ihre aktuellen Kontaktdaten
  • Ihren Lebenslauf
  • Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse
  • Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben: den Bescheid und die Briefe der zuständigen Stellen
Falls Ihnen noch Informationen oder Dokumente fehlen, ist das nicht schlimm. Erst für den Antrag benötigen Sie alle Dokumente. Sie haben bereits Dokumente mit deutscher Übersetzung? Dann bringen Sie bitte auch diese zur Beratung mit.
Falls Ihnen noch Informationen oder Dokumente fehlen, ist das nicht schlimm. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen bereits jetzt. Sie sagen Ihnen auch, welche Dokumente Sie im Original oder als Kopie benötigen. Erst für den Antrag benötigen Sie alle Dokumente.
Nein, für die Beratung müssen Sie nicht alle Dokumente übersetzen lassen. Sie haben aber schon einige Dokumente in deutscher Sprache? Dann bringen Sie diese bitte mit. Die Beraterinnen und Berater sagen Ihnen, ob Sie weitere Dokumente für Ihren Antrag übersetzen lassen müssen.
Die zuständige Stelle ist die Behörde oder Institution, die das Anerkennungsverfahren durchführt. Auch die zuständige Stelle informiert Sie über das Verfahren und ob ein Antrag nötig ist. Das passiert, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Die zuständige Stelle finden Sie auf der nächsten Seite (Ihr Verfahren).

Wir empfehlen Ihnen: Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle bevor Sie Ihren Antrag stellen.
Im Anerkennungsverfahren prüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Für diese Gleichwertigkeitsprüfung sind bestimmte Dokumente notwendig. Diese zeigen den Inhalt und die Dauer der Ausbildung. Auch Ihre Berufserfahrung und weitere Kenntnisse und Fähigkeiten werden dabei berücksichtigt. Ihre ausländische Berufsqualifikation wird als gleichwertig anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation bestehen.

Ihr nächster Schritt: Das Anerkennungsverfahren

Hier geht es weiter mit den wichtigsten Informationen für Ihren Antrag. Sie finden die zuständige Stelle , Infos zu den wichtigsten Dokumenten und die weiteren Schritte zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation.